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Externe Suchtberatung in den Bayerischen Justizvollzuganstalten

Das Institut für Therapieforschung hat eine erste, vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege finanzierte, Auswertung über die Entwicklung der Externen Suchtberatung in Bayerischen Justizvollzugsanstalten im Zeitraum von 2014 bis 2019 veröffentlicht. Sie bietet einen guten Einblick in die wirklichen Tätigkeiten der externen Suchtberater*innen.

Die umfassende Darstellung der Arbeit der über 80 Suchtberater*innen in den 36 bayerischen Justizvollzugsanstalten macht vor allem deutlich, dass die suchtkranke Klientel in den JVAen weiterhin dringend diese professionelle Hilfe braucht.

Die Externe Suchtberatung in den Justizvollzugsanstalten [1] erreicht eine besonders belastete vulnerable Klientel. Sie ist im Krankheitsbild, unter den gegebenen Haftbedingungen und vor ihrem soziodemografischen Hintergrund besonders benachteiligt.

Jedoch wird der Handlungsrahmen der Berater*innen aufgrund der komplizierten administrativen und justiziellen Rahmenbedingungen zunehmend schwieriger.

Insbesondere scheint sich die Bedeutung der Beratungsaktivitäten immer mehr in die Justizvollzugsanstalten hinein zu verlagern.

Gefangene Klient*innen werden zunehmend länger durch Berater*innen der Externen Suchtberatung betreut, da keine zeitnahe und geordnete Überführung in ambulante bzw. stationäre Suchthilfeangebote zu erwarten ist.

Die komplette Auswertung finden Sie unter hier (PDF). [2]