Junge Menschen im digitalen Raum schützen und stärken
Digitale Medien und soziale Netzwerke prägen heute den Alltag von Kindern und Jugendlichen. Social Media ist Kommunikationsraum, Informationsquelle, Ort der Identitätsentwicklung und gesellschaftlichen Teilhabe zugleich. Gleichzeitig zeigen wissenschaftliche Erkenntnisse deutlich: Junge Menschen sind besonders anfällig für manipulative Plattformmechanismen, problematische Nutzungsmuster und suchtähnliche Entwicklungen.
Condrobs e. V. sieht deshalb dringenden politischen und gesellschaftlichen Handlungsbedarf. Medienkompetenz, Prävention und Schutz im digitalen Raum müssen als zentrale Aufgaben des Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutzes verstanden werden. Jugendliche brauchen Begleitung im digitalen Raum – nicht Isolation. Ziel ist eine digitale Teilhabe, die Schutz, Befähigung und gesunde Entwicklung miteinander verbindet.
Kinder und Jugendliche beteiligen
Kinder und Jugendliche müssen aktiv an gesellschaftlichen und politischen Diskussionen über digitale Medien beteiligt werden. Ihre Erfahrungen und Perspektiven sind unverzichtbar, um wirksame und lebensnahe Regelungen zu entwickeln. Digitale Teilhabe gehört heute zu einem gelingenden Aufwachsen dazu. Gleichzeitig braucht Teilhabe verbindliche Schutzmechanismen. Deshalb müssen Schutz, Mitbestimmung und Befähigung gemeinsam gedacht werden.
Condrobs e. V. setzt sich dafür ein, junge Menschen nicht nur als zu Schützende, sondern als aktive Mitgestaltende digitaler Räume wahrzunehmen.
Social Media braucht klare gesetzliche Grenzen
Soziale Netzwerke arbeiten vielfach mit algorithmisch gesteuerten Mechanismen, die Aufmerksamkeit binden und Nutzungszeiten verlängern. Dazu gehören sogenannte „Dark Patterns“, endlose Feeds, personalisierte Inhaltsvorschläge, Autoplay-Funktionen oder suchtfördernde Elemente in digitalen Spielen.
Kinder und Jugendliche können diese Mechanismen aufgrund ihres Entwicklungsstandes nur eingeschränkt reflektieren und kontrollieren. Deshalb fordert Condrobs e.V. verbindliche gesetzliche Regelungen zum Schutz Minderjähriger.
Condrobs e. V. fordert:
- eine regulatorische Anpassung der Nutzung sozialer Medien für Minderjährige
- ein gesetzliches Mindestalter von 14 Jahren für Social-Media-Plattformen
- altersabgestufte Zugänge und Funktionen
- eine datenschutzkonforme und diskriminierungsfreie Altersverifikation
- technisch verbindlichen Kinder- und Jugendschutz („Safety by Design“)
- transparente Algorithmen und die Begrenzung manipulativer Plattformmechanismen
- standardmäßig deaktivierte suchtfördernde Funktionen wie Autoplay oder Endlos-Scrollen
- aktivierte Schutzmechanismen wie Pausenhinweise und Nutzungsbegrenzungen
- die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte
- wirksame Maßnahmen gegen Hate Speech, Cybergrooming und extremistische Inhalte
Bestehende gesetzliche Grundlagen wie DSGVO, DSA und Jugendschutzgesetz müssen konsequent umgesetzt und kontrolliert werden. Plattformbetreiber müssen stärker in die Verantwortung genommen und Verstöße wirksam sanktioniert werden.
Altersgerechte Nutzung sozialer Medien
Condrobs e. V. spricht sich für altersgestufte Zugangsregelungen aus, die Entwicklungsrisiken berücksichtigen und gleichzeitig digitale Teilhabe ermöglichen.
Forderungen zur Nutzung sozialer Medien
0–10 Jahre
Keine Nutzung sozialer Medien.
11–14 Jahre
Nur eingeschränkte Nutzung direkter Nachrichtendienste ohne algorithmische Inhaltsvorschläge und ausschließlich innerhalb eigener Kontakte.
15–17 Jahre
Begleitete und erweiterte Nutzung sozialer Medien unter klaren Schutzvorgaben:
- werbefrei
- kostenfrei
- ohne manipulative Empfehlungssysteme
- ohne suchtfördernde Spiel- und Belohnungsmechanismen
Ab 18 Jahren
Freier Zugang.
Plattformen müssen Verantwortung übernehmen
Das Problem sind nicht junge Menschen, sondern vielfach die Geschäftsmodelle digitaler Plattformen. Anbieter sozialer Netzwerke und digitaler Spiele müssen verpflichtet werden, Produkte so zu gestalten, dass sie Entwicklung, Kreativität und Selbstbestimmung fördern – statt Aufmerksamkeit maximal zu binden.
Condrobs e.V. fordert:
- den Verzicht auf abhängigkeitsfördernde Designs und wirtschaftliche Ausbeutungsmechanismen
- sichere und altersgerechte Standardeinstellungen
- transparente Hinweise auf Risiken digitaler Angebote
- Investitionen der Anbieter in Prävention und Jugendschutz
- geschlechter- und diversitätssensible Schutzkonzepte
- die Beteiligung junger Menschen bei der Entwicklung digitaler Angebote
Digitale Produkte für Kinder und Jugendliche müssen sich am Kindeswohl orientieren – nicht an maximaler Nutzungsdauer.
Prävention muss strukturell abgesichert werden
Prävention internetbezogener Störungen darf nicht von einzelnen Projekten oder kurzfristigen Förderungen abhängen. Notwendig sind dauerhaft finanzierte Strukturen in Schule, Jugendhilfe und Gesundheitswesen.
Condrobs e. V. fordert:
- eine strukturell gesicherte Finanzierung präventiver Maßnahmen nach SGB V und SGB VIII
- verbindliche Medienkompetenzförderung in schulischen Curricula
- zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen für Schulen, Schulsozialarbeit und digitales Streetwork
- verpflichtende Fort- und Weiterbildungen für Fachkräfte
- zielgruppenspezifische Angebote für besonders gefährdete junge Menschen
- niedrigschwellige Informations- und Beratungsangebote für Eltern und Erziehungsberechtigte
- evidenzbasierte öffentliche Aufklärungskampagnen
Medienkompetenz ist ein zentraler Schutzfaktor gegen Suchtentwicklung, Manipulation, Desinformation und digitale Gewalt.
Eltern und Erziehungsberechtigte stärken
Medienerziehung ist Teil von Erziehung. Eltern und Erziehungsberechtigte tragen eine zentrale Verantwortung für ein gesundes Aufwachsen mit Medien. Sie sind Vorbilder, Begleitende und häufig selbst Lernende im digitalen Wandel. Deshalb benötigen Familien leicht zugängliche, wissenschaftlich fundierte und kostenfreie Unterstützungsangebote.
Condrobs e. V. fordert:
- flächendeckende Beratungs- und Informationsangebote
- Unterstützung bei medienerzieherischen Entscheidungen
- eine Stärkung der Gesprächs- und Beteiligungskultur in Familien
- Sensibilisierung für Datenschutz, Plattformrisiken, Desinformation und eigene Mediennutzung
Schulen brauchen verbindliche Standards
Empirische Befunde zeigen Zusammenhänge zwischen intensiver Smartphone-Nutzung und Einschränkungen von Aufmerksamkeit, Lernleistung und Schlafqualität. Deshalb braucht es bundesweit verbindliche Regelungen für den Umgang mit digitalen Medien im Schulalltag:
- klare Regeln zu Zeit, Ort und Zweck privater Mediennutzung
- pädagogisch sinnvoller Medieneinsatz statt unkontrollierter Privatnutzung
- frühzeitige Vermittlung von Medien- und KI-Kompetenz
- Schutz vor digitaler Ablenkung im Unterricht
Digitale Bildung darf nicht allein technische Ausstattung bedeuten. Entscheidend sind pädagogische Konzepte, Prävention und ausreichend qualifiziertes Personal.
Öffentliche Räume und echte Alternativen schaffen
Digitale Mediennutzung steht immer auch im Zusammenhang mit den realen Lebensbedingungen junger Menschen. Kinder und Jugendliche brauchen attraktive analoge Freizeit- und Begegnungsräume.
Condrobs e. V. fordert deshalb deutlich stärkere Investitionen in:
- offene Kinder- und Jugendarbeit
- Freizeit-, Sport- und Kulturangebote
- niedrigschwellige Begegnungsorte
- soziale Infrastruktur in Kommunen
Prävention gelingt nicht allein durch Verbote oder Bildschirmbegrenzung, sondern durch echte Teilhabe, soziale Beziehungen und attraktive Alternativen im Alltag.
Hilfeangebote müssen ausgebaut werden
Problematische Mediennutzung und Internetnutzungsstörungen nehmen bei Kindern und Jugendlichen messbar zu. Betroffene junge Menschen und ihre Familien benötigen frühzeitige und verlässliche Unterstützung.
Condrobs e. V. fordert:
- eine strukturell gesicherte Finanzierung ambulanter und stationärer Hilfen
- den Ausbau spezialisierter Beratungs- und Therapieangebote
- eine bessere Verzahnung von Jugendhilfe, Suchthilfe, Schule und Gesundheitssystem
- digitale und aufsuchende Unterstützungsangebote für besonders belastete junge Menschen
Internetnutzungsstörungen sind als ernstzunehmende gesundheitliche Problematik anzuerkennen und entsprechend zu behandeln.
Fazit
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf digitale Räume, die Schutz, Teilhabe und eine gesunde Entwicklung gewährleisten. Dieses Recht muss politisch konsequent abgesichert und umgesetzt werden.
Condrobs e. V. fordert daher einen verbindlichen, ressortübergreifend abgestimmten Handlungsrahmen:
- klare und durchsetzbare Regulierung digitaler Plattformen,
- verpflichtende und flächendeckend finanzierte Präventionsstrukturen,
- leistungsfähige und nachhaltig gesicherte Hilfesysteme,
- echte Beteiligung junger Menschen an der Ausgestaltung digitaler Lebenswelten,
- sowie die konsequente Förderung digitaler Souveränität.
Zugleich besteht akuter Handlungsbedarf beim Ausbau spezialisierter Versorgungsstrukturen:
Für schwer von Social Media-, Computer- und Mediensucht betroffene junge Menschen braucht es verbindlich finanzierte, qualitätsgesicherte aufsuchende Angebote, sowie ausreichend stationäre Betreuungs- und Behandlungsplätze. Diese dürfen nicht länger Lücken im System bleiben, sondern müssen als integrale Bestandteile der Regelversorgung etabliert werden.
Nur wenn Schutz, Bildung, Teilhabe und spezialisierte Hilfen politisch priorisiert, strukturell verankert und verlässlich finanziert werden, lassen sich die Risiken digitaler Lebenswelten wirksam begrenzen und Entwicklungschancen nachhaltig sichern.
Quellen und fachliche Grundlagen
- AWMF-Leitlinie zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in Kindheit und Jugend (2023)
- Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) / Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (DKHW): Positionspapier zu Mediensucht und Gaming Disorder (2022)
- DAK-Gesundheit / UKE Hamburg: Studie zur problematischen Nutzung sozialer Medien und assoziierten Faktoren (2023/2024)
- Fachverband Medienabhängigkeit e.V.: Statement zur Medienregulation im Jugendschutzgesetz (2021)
- JIM-Studie 2025 – Jugend, Information, Medien
- Kammerl et al.: „Dark Patterns und Digital Nudging in Social Media“ (BLM-Schriftenreihe, 2023)
- Lederer-Hutsteiner: Suchtassoziierte Internetnutzung in der Steiermark (2023)
- Leopold, Marion: Digitale Medien in der Kita (2022)
- miniKIM-Studie 2023 – Kleinkinder und Medien
- Münsteraner Memorandum – Pädagogik Medienabhängigkeit (LWL, 2022)
- Wegener, Maja: Mediennutzung junger Menschen im Spannungsfeld von Schutz, Stigmatisierung und Teilhabe. In: BzKJAKTUELL 1/2025, Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ)
- Europäische Regelungen und Grundlagen zum Kinder- und Jugendmedienschutz (DSA, DSGVO)
- UN-Kinderrechtskonvention sowie General Comment No. 25 zu Kinderrechten im digitalen Raum