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Für wen ist unsere Schwerbehindertenvertretung da?

Es gibt etwa 70 Condrobs-Einrichtungen mit mehr als 900 Beschäftigten. Wir helfen bayernweit Menschen, die benachteiligt sind. Unser breit gefächertes Angebot umfasst innovative Projekte und Einrichtungen Prävention, Sucht- und Wohnungslosenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie Migrationsarbeit. Unsere rieisige Expertise möchten wir teilen. Regelmäßig werden wir in der Rubrik „Condrobs erklärt“ Expert*innen zu bestimmten Themen interviewen. Und das nicht nur zu unseren Angeboten für Klient*innen, sondern auch zu Bereichen den Verein als Arbeitgeber betreffend. 

 

Condrobs: Liebe Franziska, kannst du den Leser*innen erklären, was eine Schwerbehindertenvertretung ist?

Franziska: Gerne. Eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist eine betriebliche Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung oder Gleichstellung. Sie wird von ihnen gewählt und vertritt deren Interessen innerhalb des Betriebes.

Condrobs: Was ist der Unterschied zwischen Behinderung und Gleichstellung?

Franziska: Erst einmal ist „Behinderung“ kein feststehender Begriff. Er unterliegt einem ständigen sozialen und kulturellen Wandel. Einige kennen sicher den Spruch „Behindert ist man nicht, behindert wird man“. Dem kann ich nur zustimmen. Man stelle sich nur mal vor, alle Orte wären barrierefrei, d.h., es gäbe z.B. überall Rampen, es wird leichte Sprache verwendet, man kann sich im Supermarkt selbstbestimmt auf Knopfdruck Beschreibungen vorlesen lassen oder es stünden ausreichend Gebärdendolmetscher zur Verfügung. Wären dann Menschen, von denen wir aktuell sagen würden, dass sie eine seelische, emotionale oder körperliche Behinderung haben, überhaupt noch „behindert“? Auch das Sozialrecht hat die Wechselwirkung zwischen Mensch sowie einstellungs- oder umweltbedingten Barrieren in seiner Definition anerkannt.

Condrobs: Und was bedeutet „Schwerbehinderung“ im (arbeits)rechtlichen Kontext?

Franziska: Mit der Anerkennung einer Schwerbehinderung bekommt man bestimmte Rechte und Nachteilsausgleich zugewiesen. Schwerbehindert ist man ab einem GdB von 50 %. Menschen mit einer Behinderung und einem GdB zwischen 30 – 50 %, die einen Arbeitsplatz ohne Gleichstellung nicht erlangen oder behalten können, können auf Antrag Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt werden.

Condrobs: Wie unterstützt die SBV die Mitarbeitenden mit Behinderung oder Gleichstellung?

Franziska: Die SBV hat die Aufgabe, die Belange Mitarbeitender mit Behinderung oder Gleichstellung zu vertreten, sie zu beraten und zu unterstützen. Sie hat dabei ein Mitspracherecht bei der Einstellung, der Beschäftigung und der Weiterbildung. Außerdem berät sie den Arbeitgeber bei der barrierefreien Gestaltung des Arbeitsplatzes und setzt sich für die Inklusion von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben ein. Dafür hat die SBV gemeinsam mit dem Betriebsrat, der Inklusionsbeauftragten und dem geschäftsführenden Vorstand eine Inklusionsvereinbarung abgeschlossen.

Condrobs: Vielen Dank für die Erklärung, Franziska!