- Condrobs e.V. - https://www.condrobs.de -

Vorstoß in der Drogenpolitik

Die Haltung der regierenden Unionsparteien in Sachen Suchtmittel ist bislang eindeutig eine ablehnende. In einem aktuellen Interview mit dem RND [1] hat Daniela Ludwig, seit 2019 Drogenbeauftragte der Bundesregierung, diese strikte Haltung nun infrage gestellt und für Kompromisslösungen plädiert. Vor allem ging es der CSU-Politikerin um neue Regeln den Cannabisbesitz betreffend.

„Vertretbar wäre aus meiner Sicht eine Grenze von sechs Gramm – und zwar bundesweit.“

Daniela Ludwig hat ihn einem kürzlich veröffentlichten Interview den Vorschlag gemacht, kleine Mengen von sechs Gramm nicht mehr strafrechtlich zu ahnden. Damit hat sie sich von der bisherigen Haltung, auch den Besitz von Kleinstmengen mit voller Gesetzeshärte zu strafen, entfernt. Dieser Vorstoß von Daniela Ludwig ist begrüßenswert, schafft er doch eine Grundlage, eine neue Drogenpolitik zu initialisieren. Dies ist angesichts der nicht ausreichenden Erfolge des sogenannten „Kampf gegen Drogen“ [2] ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Cannabisgebrauch keine Straftat mehr?

Festgehalten werden muss natürlich dennoch: Cannabis ist und bleibt eine Droge. Eine von acht Konsument*innen wird abhängig. Genauso richtig ist aktuell jedoch noch, dass Kleinmengen zum Eigenkonsum im Wiederholungsfall zu unverhältnismäßig harten Strafen bis hin zu Haftstrafen ohne Bewährung führen. Daniela Ludwigs Argumentation geht genau in diese Richtung: „Klar ist, dass Cannabis nicht so gefährlich ist wie Kokain oder Heroin. Richtig ist auch, dass es um andere, bessere Sanktionen und um eine Entlastung von Polizei und Justiz gehen muss. Deshalb trete ich dafür ein, den Besitz von kleinen Mengen als Ordnungswidrigkeit zu ahnden und nicht mehr als Straftat.“

Eine neue Richtung

Mit einer bundesweiten Änderung, die den Besitz von kleinen Mengen Cannabis nicht mehr als Straftat behandelt und Konsument*innen entsprechend weniger kriminalisiert, würde ein Markstein gesetzt werden. Auf dieser Basis müsste dann über eine künftige weiterführende Entkriminalisierung von Konsumierenden debattiert werden, denn diese sollen laut Ludwigs Vorschlag „wie in Portugal wählen können, ob sie ein Bußgeld zahlen oder sich einer Suchtberatung unterziehen.“

Weiterführende Maßnahmen

Auf dem Kompromissvorschlag von Daniela Ludwig ließe sich allerdings aufbauen. Es gäbe eine stabile Grundlage für weitere Diskussionen bezüglich einer modernen, zielführenden Drogenpolitik. Wie dann weiterführende Maßnahmen aussehen könnten, zeigt das Condrobs-Positionspapier zum Thema Cannabis.

In diesem wird Folgendes vorgeschlagen:

Ein Fundament, auf dem sich aufbauen ließe

Condrobs ist der Überzeugung, dass durch diese Maßnahmen illegale Handelsstrukturen effektiv eingedämmt werden können und dass so eine Kriminalisierung von Konsument*innen verhindert wird. Darüber hinaus ist durch klare Regelungen der Schutz der Konsument*innen vor gesundheitsgefährdenden Beimischungen und vor Ausweichen auf gefährliche chemische Drogen („legal highs“) gewährleistet.

Zudem würde durch diese Änderungen der Zugang zu Hilfeangeboten erleichtert und Prävention und Hilfe durch Steuereinnahmen aus dem Verkauf von Cannabis die dringend notwendige Erhöhung der Investitionen in Prävention und Hilfe ermöglicht. In unseren Einrichtungen helfen wir vielen jungen Menschen wieder in ein stabiles Leben zurück.

Das Bewegen hin zu einem neuen Ansatz in Teilen der Drogenpolitik seitens der Bundesbeauftragten begrüßt Condrobs jedenfalls. Nun gilt es, dieses Fundament zu gießen um dann darauf aufzubauen, um schnellstmöglich Erfolge verbuchen zu können.