Wir bieten:
- 4 Inobhutnahmeplätze gemäß §42 (inklusive 42a) SGB VIII
- Inobhutnahmedauer von bis zu 4 Wochen
- Nach der Inobhutnahme unterstützen wir bei der Klärung weiterer Perspektiven
Inobhutanfragen können direkt bei unseren Mitarbeiter*innen rund um die Uhr erfolgen. Eine Anmeldung des Jugendlichen erfolgt in aller Regel durch das Jugendamt. Ist dies in einer akuten Gefährdungssituation nicht möglich, leiten wir nach der Aufnahme sofort alle nötigen Schritte ein und verständigen die sorgeberechtigten Personen sowie das zuständige Jugendamt.
