Ihr Testament für den guten Zweck

„Was bleibt von mir und meinem Lebenswerk, wenn ich einmal nicht mehr bin?“

Mit Ihrem letzten Willen können Sie über Ihr Lebensende hinaus nachhaltig helfen und Menschen in Notsituationen Hoffnung, Zuversicht und eine Zukunft schenken.

In Ihrem Testament begünstigen Sie Menschen, die Sie lieben, oder Organisationen, deren Werte Sie teilen. Doch Sie geben nicht nur Materielles weiter, sondern auch Wertvorstellungen, Ideen und Hoffnung. So können Sie die Zukunft anderer Menschen positiv beeinflussen und ihnen eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe und Zukunftsperspektiven geben.

Danke, dass Sie Trost und Hoffnung spenden!

Haben Sie Fragen zur Testamentsspende?

Ihre Ansprechpartnerin ist gerne für Sie da:

Simone von Heimburg

Telefon: 089 384082-104
Fax: 089 384082-30

E-Mail: fundraising@condrobs.de

Häufig gestellte Fragen

Wie verwendet Condrobs meine Testamentsspende?

Wenn Ihre Spende für ein bestimmtes Projekt oder einen bestimmten Zweck eingesetzt werden soll, berücksichtigen wir selbstverständlich Ihren Wunsch. Besonders flexibel und effektiv verwendbar sind jedoch Testamentsspenden, die frei von Zweckbestimmung sind. So können wir Ihre Spende dort einsetzen, wo unsere Hilfe für Menschen in Not am dringendsten benötigt wird.

Kann Condrobs mich beim Erstellen des Testaments unterstützen?

Sehr gerne stehen wir Ihnen bei grundsätzlichen Fragen zur Seite. Um rechtliche Aspekte zu beachten und Formfehler zu vermeiden, bitten wir Sie für die genaue Ausarbeitung Ihres Testaments eine*n Spezialist*in für Erbrecht (Notar*in oder Fachanwalt/-anwältin) zu konsultieren. Dort können Sie auch Informationen einholen, welche Gebühren für die notarielle Beurkundung und Hinterlegung eines Testaments beim Nachlassgericht anfallen. Gerne helfen wir bei der Vermittlung.

Muss Condrobs Erbschaftssteuer zahlen?

Condrobs ist eine anerkannte gemeinnützige Organisation und daher von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Ihr vererbtes oder geschenktes Vermögen wird also ohne steuerliche Abzüge für den guten Zweck eingesetzt.

Kann ich auch Wertgegenstände und Immobilien vererben?

Ja, das ist möglich. Sie können uns auch Wertgegenstände und Immobilien vererben.

Soll ich Condrobs über meine Testamentsspende im Vorfeld informieren?

Sie müssen uns nicht über Ihre Absicht, Condrobs in Ihrem Testament zu bedenken, informieren. Es erleichtert uns jedoch die Planung und Abwicklung, sobald der Erbfall eintritt. Gerne würden wir Sie natürlich auch persönlich kennenlernen.