Als Richter*in oder Staatsanwält*in unterstützen Sie mit der Zuweisung einer Geldauflage professionelle soziale Arbeit dort, wo sie gebraucht wird: Ihre Zuweisung trägt dazu bei, dass Menschen in schwierigen Lebenssituationen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen.
In der Suchthilfe, bei der Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien, in der Wohnungslosenhilfe und in vielen weiteren Bereichen.
Warum Condrobs?
Was eine Zuweisung an Condrobs auszeichnet:
Ihre Geldauflage schafft konkrete Hilfe
Von Sucht und Wohnen über Jugendhilfe bis Migration – wir helfen in allen Lebenslagen.
Alle eingehenden Geldauflagen werden ausschließlich zur Förderung unserer satzungsgemäßen, gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke verwendet. Die Zuweisungen kommen den Einrichtungen zugute, die Unterstützung am dringendsten benötigen.
Auf Wunsch kann eine Geldauflage auch zweckgebunden eingesetzt werden – zum Beispiel für eine von Ihnen bestimmte Einrichtung in Ihrem Wirkungskreis:
Mit dem Laden der Karte werden Daten, zum Beispiel deine IP-Adresse, an OpenStreetMap übertragen. Datenschutz
Professionelle und effiziente Verwaltung
Auf eine transparente und zuverlässige Abwicklung Ihrer Geldauflagen können Sie sich verlassen:
- zentrale Verwaltung über ein separates Geldauflagenkonto
- zuverlässige Information über eingegangene oder ausbleibende Zahlungen
- transparente interne Zuordnung der Zuweisungen
- Verarbeitung aller Daten entsprechend den geltenden Rechts- und Datenschutzbestimmungen
- überregionale Listung bei den Oberlandesgerichten München, Nürnberg und Bamberg
- jährliche Rechenschaft gegenüber den zuständigen Oberlandesgerichten
- Nachweis der Gemeinnützigkeit: Unsere Gemeinnützigkeit wird im gültigen Freistellungsbescheid des Finanzamtes München vom 12. November 2021 ausgewiesen.
Service für Gerichte und Staatsanwaltschaften
Materialien für Ihre Zuweisung
Sie benötigen Informationsmaterial oder Adressetiketten für Ihre Geschäftsstelle? Wir stellen Ihnen die gewünschten Unterlagen schnell und unkompliziert zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen
Fragen und Antworten zu Geldauflagen
Für Richter*innen, Staatsanwält*innen und Behördenleiter*innen
Warum hat Condrobs nur ein zentrales Geldauflagenkonto in München?
Unsere Geldauflagenverwaltung erfolgt zentral über ein separates Geldauflagenkonto und ist dadurch transparent, schnell und kosteneffizient. Dennoch kommen Ihre Zuweisungen durch interne Verbuchung immer direkt den Projekten in Ihrer Region zugute.
Bei welchen Oberlandesgerichten ist Condrobs gelistet?
Condrobs e.V. ist überregional bei folgenden Oberlandesgerichten gelistet: OLG Bamberg (4012 VI/b – IIc/15 – 2863), OLG München (1400 Bl./15-903, Listen Nr. 107) und OLG Nürnberg (425 E 1).
Ich benötige Adressetiketten oder Informationsmaterial – wie bekomme ich diese?
Schicken Sie uns bitte einfach eine E-Mail mit Ihren Wünschen an bussgeld@condrobs.de.
Für Zahlungspflichtige
Auf welches Konto soll ich meine Geldauflage einzahlen?
Nutzen Sie bitte immer unser separates Geldauflagenkonto: Empfänger Condrobs e.V., IBAN DE05 7001 0080 0428 5588 09, BIC PBNKDEFF, Bank Postbank München. Verwendungszweck: Aktenzeichen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft. Bitte geben Sie bei einer Überweisung immer Ihr Aktenzeichen als Verwendungszweck an, damit wir Ihre Zahlung richtig verbuchen und die zuständige Behörde informieren können.
Ich möchte meine Zahlungsfrist ändern oder über die Bedingungen der Geldauflage sprechen, an wen kann ich mich wenden?
Wir dürfen keinerlei Absprachen mit Ihnen bezüglich Ihrer Geldauflage treffen. Wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an die für Sie zuständige Behörde.

Sie haben Fragen zu einer Zuweisung, möchten eine bestimmte Einrichtung unterstützen oder benötigen Materialien?
Ihre Ansprechpartnerin ist gerne für Sie da:
Nadja Schmuljevski
Leitung Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 089 384082-22
Fax: 089 384082-30
E-Mail: bussgeld@condrobs.de