Weniger Kriminalität, stabile Konsumzahlen, ein wachsendes Bewusstsein für Risiken unter Jugendlichen – das sind die guten Nachrichten, die der zweite Zwischenbericht der Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN) am 1. April 2026 mit sich bringt. Die schlechten Nachrichten stehen gleich daneben: Das Gesetz wird in wesentlichen Teilen nicht umgesetzt, der legale Markt wächst in eine Richtung, die niemand beabsichtigt hat, und junge Menschen mit problematischem Konsum erreicht das Hilfesystem immer seltener.
Das Forschungsteam des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf, der Universität Tübingen und der Universitätsmedizin Düsseldorf wertete für diesen zweiten Bericht Daten aus dem Jahr 2025 aus. Das Bild, das sich ergibt, ist kein anderes als im Vorjahr – aber die Konturen sind schärfer geworden.
Der Schwarzmarkt weicht – aber wohin?
Der deutlichste Erfolg des Gesetzes ist auch der unumstrittenste: Cannabisbezogene Delikte im Hellfeld sind um 60 bis 80 Prozent zurückgegangen. Konsumierende werden nicht mehr kriminalisiert, und die gesellschaftliche Stigmatisierung lässt nach. Das war ein erklärtes Ziel des KCanG – und es ist eingetreten.
Ob damit auch der Schwarzmarkt selbst zurückgedrängt wird, ist weniger eindeutig. Die Forschenden sehen deutliche Hinweise darauf. Vertreter*innen des Innenministeriums widersprechen: Die Aufgriffsmengen blieben hoch. Beide Seiten beziehen sich auf dasselbe Phänomen, lesen es jedoch unterschiedlich. Klar ist: Eine belastbare Antwort wird erst der Abschlussbericht 2028 liefern können.
Cannabis Social Clubs: (k)eine Alternative
Unbefriedigend bleibt die Lage bei den Cannabis Social Clubs. 134 neue Anbauvereinigungen wurden im Beobachtungszeitraum genehmigt – ein Anstieg, der sich in der Praxis aber kaum bemerkbar macht: Ende 2025 waren lediglich 3,5 Prozent der Konsumierenden Mitglied in einer solchen Vereinigung, ein Plus von 1,5 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr. Das Instrument, das den Schwarzmarkt am direktesten ersetzen sollte, bleibt ein Randphänomen.
Dazu kommen massive regionale Unterschiede. Bayern ist bundesweites Schlusslicht: 94 Prozent der Landkreise verfügen über keine einzige genehmigte Anbauvereinigung. Ähnlich schwach aufgestellt sind das Saarland (83 Prozent), Thüringen (77 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (63 Prozent), Hessen (62 Prozent) und Schleswig-Holstein (60 Prozent). Wer in diesen Regionen legal Cannabis konsumieren und beziehen möchte, hat schlicht keine Alternative zum Schwarzmarkt oder zu Online-Apotheken.
Medizinalcannabis: ein legaler Markt mit unbeabsichtigten Folgen
Dort liegt ein weiteres strukturelles Problem. Inzwischen werden 25 bis 30 Prozent des gesamten Cannabisbedarfs über Medizinalcannabis gedeckt – gegenüber 12 bis 14 Prozent im Vorjahr. Der Anstieg ist kein Zufall: Online-Plattformen haben ein Geschäftsmodell etabliert, das Rezepte praktisch ohne medizinische Prüfung vermittelt. Aggressiv und in Teilen rechtswidrig beworben, bedienen sie einen Bedarf, der mit medizinischer Versorgung wenig zu tun hat.
Was dabei in die Apotheken gelangt, ist kein durchschnittliches Cannabisprodukt: Die gehandelten Blüten haben einen überdurchschnittlich hohen THC-Gehalt. Die EKOCAN-Forschenden warnen ausdrücklich vor dem damit verbundenen Risiko psychischer Probleme. Einen Grenzwert für THC-Gehalte in Medizinalcannabis gibt es bislang nicht.
Das Paradox ist offensichtlich: Der Genusskonsum über Anbauvereinigungen stockt, während der medizinische Kanal – gedacht für Patient*innen mit echtem Versorgungsbedarf – zunehmend als Umgehungslösung genutzt wird. Der Weg über Apotheken wäre an sich sinnvoll. Solange aber die rechtlichen und praktischen Hürden für eine geregelte Abgabe zu hoch bleiben, entsteht genau dieser Graubereich: keine echte medizinische Versorgung, kein regulierter Freizeitmarkt, aber ein boomender Umsatz mit hochpotentem Cannabis.
Prävention: gut gemeint, lückenhaft umgesetzt
Rund ein Drittel der Jugendlichen gibt an, präventive Maßnahmen in Anspruch genommen zu haben – etwa in Schulen oder sozialen Medien. Das ist ein Erfolg. Weniger erfreulich ist, was dieser Befund verdeckt: Cannabisspezifische Angebote sind unter Jugendlichen kaum bekannt. Die Reichweite zielgenauer Interventionen bleibt weit hinter ihrem Potenzial zurück.
Noch gravierender ist die Situation bei der gesetzlich vorgesehenen Frühintervention. § 7 KCanG verpflichtet zu einem abgestuften System, das konsumierende Jugendliche frühzeitig erreichen soll. Der Bericht stellt fest: Das Instrument wird bundesweit uneinheitlich, in Teilen überhaupt nicht umgesetzt. Gleichzeitig gehen sowohl die cannabisbezogenen Meldungen an Jugendämter als auch die Zahl der Suchtberatungen, die Jugendliche aufsuchen, zurück.
Das ist kein Widerspruch, sondern es ist eine Konsequenz, die so niemand eingeplant hat: Wer früher über das Strafrecht in Kontakt mit dem Hilfesystem kam, fällt heute durch das Raster. Gleichzeitig wurden die Mittel für Prävention und Frühintervention nicht in dem Maß ausgebaut, das notwendig wäre, um diese Lücke zu schließen. Das Ergebnis: Viele junge Erwachsene mit problematischem Konsum erreichen das Hilfesystem gar nicht mehr – nicht, weil kein Bedarf besteht, sondern weil die Angebote sie nicht erreichen und die Strukturen fehlen, um aktiv auf sie zuzugehen.
Veränderter Rahmen, gleiche Bedingungen
Dabei ist die Dynamik bekannt. Menschen, die ihren Konsum nicht als Problem erleben, suchen keine Beratung. Niedrigschwellige Ansprache, aufsuchende Arbeit, digitale Zugänge – all das kostet Geld und Personal. Beides fehlt. Das KCanG hat den rechtlichen Rahmen verändert. Die finanziellen Konsequenzen für das Hilfesystem hat es nicht gezogen.
„Die Teillegalisierung ist ein Schritt in die richtige Richtung, doch ohne ausreichende Ressourcen für Prävention und Frühintervention bleibt das Gesetz unvollständig. Es braucht verlässliche Strukturen, die Konsumierende niedrigschwellig erreichen und ihnen Hilfe anbieten, bevor Probleme chronisch werden.“
Katrin Bahr, Geschäftsführende Vorständin von Condrobs e.V.
Ansätze sind da, jetzt geht es um die Umsetzung
Condrobs unterstützt die Entscheidung zur Teillegalisierung. Entkriminalisierung von Konsumierenden und die Notwendigkeit, den Schwarzmarkt auszutrocknen, können nur durch eine moderne, weitsichtige Suchtmittelpolitik bewerkstelligt werden. Beides sind legitime, wichtige Ziele. Beides ist, wenn auch unvollständig, in Ansätzen erkennbar.
Was fehlt, ist die konsequente Umsetzung der flankierenden Maßnahmen: funktionsfähige Anbauvereinigungen in der Fläche, ein regulierter Umgang mit hochpotenten Cannabisprodukten, eine einheitliche Frühintervention, konsequente Werbeverbote und ausreichend Mittel für Prävention und Hilfen. Ein Gesetz, das Konsum legalisiert, aber die Schutzinfrastruktur nicht mitfinanziert, verschiebt Verantwortung – an Kommunen, Träger und Fachkräfte, die bereits jetzt an ihrer Kapazitätsgrenze arbeiten.
Die Koalitionsparteien haben angekündigt, den abschließenden EKOCAN-Bericht im April 2028 abzuwarten, bevor Änderungen am KCanG angestrebt werden. Das ist richtig so. Evidenzbasierte Politik bedeutet aber auch, die Erkenntnisse, die bereits jetzt vorliegen, nicht zu ignorieren. Wer bis 2028 wartet, bevor er nachsteuert, nimmt in Kauf, dass eine Generation junger Menschen in der Zwischenzeit durch das Raster fällt.




