Die jeweilige Hilfe wird passgenau auf den einzelnen Jugendlichen zugeschnitten, so dass ein guter Start in die Selbstständigkeit gewährleistet werden kann.
Konkret bedeutet dies, dass die Jugendlichen innerhalb unserer Einrichtung eine Wohnmöglichkeit besitzen, bei der sie sozialpädagogisch begleitet werden und dabei soziale Kompetenzen erlernen. Wir sind dabei Ansprechpartner für Fragen rund ums Lernen, Arbeiten und Leben.
Die Angebote im Überblick
- Jugendwohnen und Ausbildungsförderung für sozial benachteiligte junge Menschen, die Unterstützung in Schule und Ausbildung benötigen
- Inobhutnahme für minderjährige Mädchen* und Jungen* ab 15 Jahre, die sich in einer akuten Not- und Krisensituation befinden
- N21 – Notschlafstelle für Jugendliche und junge Volljährige zwischen 14 und 21 Jahren, die keinen festen Aufenthaltsort oder in prekären Wohnverhältnissen leben
Jugendwohnen und Ausbildungsförderung
Das NeuHäuser Jugendwohnen ist ein sozialpädagogisch betreutes Jugendwohnangebot für sozial benachteiligte junge Menschen, die Unterstützung in Schule und Ausbildung benötigen.
Wir bieten:
- Aufnahme von Bewohner*innen zwischen 16 und 21 Jahren
- Sozialpädagogisch fundierte Unterstützungsangebote sowie Schul- und Ausbildungsförderung zur Aufnahme einer Ausbildung bzw. einer berufsfördernden Maßnahme oder ein bereits bestehendes Ausbildungsverhältnis
- Förderung durch Jugendhilfe nach §13 Abs. 3 SGB VIII
- 9 Plätze in möblierten Einzelzimmern – ausgestattet mit nach Geschlechtern getrennten Sanitärbereichen, Duschen und WCs
- Gezielte Einzel- und Gruppenlernangebote durch Lehrkräfte
Jeder Jugendliche erhält von Beginn an eine*n Bezugsbetreuer*in, welche*r ihn kontinuierlich begleitet und unterstützt. Durch die zuverlässige Betreuung erfahren die Jugendlichen Struktur, Vertrauen und Beständigkeit.
Vor einer Aufnahme in unserer Einrichtung laden wir die Jugendlichen und jungen Menschen gerne zu einem Kennenlern- und Informationsgespräch vor Ort ein.
Inobhutnahme für Jugendliche
Neben unserem NeuHäuser Jugendwohnen verfügen wir über eine Inobhutnahmestelle für Jugendliche mit und ohne Fluchthintergrund. Diese stellt das Kindeswohl zum Schutz vor physischer, psychischer oder sexueller Gewalt sicher.
Wir bieten:
- 6 Inobhutnahmeplätze gemäß §42 (inklusive 42a) SGB VIII und 12 Plätze nach 13 III
- Zielgruppe: Minderjährige Mädchen* und Jungen* ab 15 Jahre, die sich in einer akuten Not- und Krisensituation befinden
- Inobhutnahmedauer bis zur Rückführung in die Familie oder Weitervermittlung in eine geeignete Einrichtung
- Während der Inobhutnahme unterstützen wir bei der Klärung weiterer Perspektiven
Inobhutanfragen können direkt bei unseren Mitarbeiter*innen rund um die Uhr erfolgen. Eine Anmeldung des Jugendlichen erfolgt in aller Regel durch das Jugendamt. Ist dies in einer akuten Gefährdungssituation nicht möglich, leiten wir nach der Aufnahme sofort alle nötigen Schritte ein und verständigen die sorgeberechtigten Personen sowie das zuständige Jugendamt.
Bei Interesse an unserem NeuHäuser Jugendwohnen plus Ausbildungsförderung oder an der Inobhutnahme, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.
Inobhutnahme: Informationen für Eltern
Die Unterbringung Ihres Kindes bei uns ist für Sie schwer. Oft passiert das plötzlich und in einer Krise.
Viele Eltern sind dann traurig, wütend oder verunsichert. Das ist völlig normal.
