Hilfen für Erwachsene

Drogenhilfe, Sucht- und Migrationsberatung und Hilfe für Menschen ohne Krankenversicherung

Sucht ist eine Krankheit, die jede*n treffen kann. Und jede Suchtkrankheit ist einzigartig. Darum helfen wir Dir, wo Du gerade stehst. Bei Condrobs findest Du ein offenes Ohr, professionelle Begleitung und genau die Hilfe, die Du brauchst.

So helfen wir

Suchtberatung

Der erste Schritt: Darüber reden.

Kontaktläden

Hilfe. Ohne Wenn und Aber.

Betreutes Wohnen

Selbständig leben. Gemeinsam aufgebaut.

Kontakt- und Begegnungsstätte

Unterstützung bei der Tagesgestaltung.

Ambulante Rehabilitation

Neuanfang. Vom Alltag aus.

Nachsorge

Volle Kraft voraus. Zurück ins Leben.

Die passende Hilfe

Hilfe für Frauen

Genderspezifische Sozialarbeit.

Hilfe für Männer

Genderspezifische Sozialarbeit

Hilfe für Substituierte

Abhängigkeit ersetzen. Durch Lebensqualität.

Hilfe für Konsumierende

Hilfe. Ohne Wenn und Aber.

Hilfe für ältere Suchtmittelabhängige

Begleitung auch im Alter.

Hilfe für Menschen ohne Krankenversicherung

Beratung zum Thema Gesundheitssystem, unkompliziert und unbürokratisch.

Migrationsberatung

Beratung, Begleitung und Information für zugewanderte Menschen.

Freie Plätze in Einrichtungen

Voll besetzt oder noch Plätze frei? Ein Überblick über unsere Einrichtungen

Unsere Einrichtungen aus dem Bereich Suchthilfe und Hilfen für Erwachsene

OpenStreetMap

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Die häufigsten Fragen & Antworten

Ich hab so viele Probleme im Leben, mir wächst alles über den Kopf. Drogen sind nur eins davon. Wie soll ich das hinbekommen?

Wenden Sie sich an uns, wir bieten vielfältige Unterstützung. Ein erstes Beratungsgespräch kann auch für Sie der erste Schritt heraus aus der Sucht sein.

Unsere Beratungsgespräche unterliegen der strikten Schweigepflicht nach §213 StGB, Sie können gerne auch anonym beraten werden. Es entstehen Ihnen keine Kosten.

Muss ich clean sein um Hilfe zu kriegen?

Nein! Wir beraten Sie gerne, vollkommen unabhängig davon, ob Sie gerade Suchtmittel konsumieren oder nicht.

Ich möchte im Moment nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren und kann deswegen nicht zu einem persönlichen Gespräch kommen. Was kann ich tun?

Selbstverständlich bieten wir auch telefonische Beratungsgespräche an. Auch eine Beratung über Videocall ist möglich. Alles unter Einhaltung der strikten Schweigepflicht nach §213 StGB, Sie können auch anonym bleiben.

Ich komme mit meiner Post nicht mehr klar, weil ich soviel Drogen nehme. Was kann ich tun?

Beim Betreuten Einzelwohnen helfen wir nicht nur bei Sucht und Konsum, sondern unterstützen Sie, in allen Aufgaben des Lebens wieder Fuß zu fassen. Gerne dürfen Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

Ich möchte zu Hause substituiert werden, wer kann mir helfen, da ich nicht mehr mobil genug bin?

Wenden Sie sich an uns, die Ambulante Versorgung 40+ kommt auch zu Ihnen nach Hause.

Ich spreche nicht gut deutsch, kann ich trotzdem beraten werden?

Ja! Wir arbeiten zusammen mit dem Dolmetscherdienst des Transkulturellen Zentrums. So können wir Sie in fast jeder Sprache beraten.

Ich glaube, mein Kind kifft. Was kann ich tun?

Gerne dürfen Sie sich auch als Angehörige*r an uns wenden.

Wir beraten alle Angehörigen, Eltern, Partner*innen, Geschwister, Freund*innen.

Unsere Beratungsgespräche unterliegen der strikten Schweigepflicht nach §213 StGB, Sie können gerne auch anonym beraten werden. Es entstehen Ihnen keine Kosten, freuen uns jedoch über eine Spende, die unsere Arbeit unterstützt.

Ich werde substituiert habe nebenher trotzdem viel konsumiert. Was kann ich tun?

Wir helfen, Ihren Begleitkonsum zu reduzieren. Unsere psychosoziale Begleitung für Substituierte ist für Sie da. Wenden Sie sich an uns!

Ich finde keine Psychotherapeuten. Immer wenn ich sage, ich konsumiere Drogen, haben sie keinen Termin für mich.

Unsere Suchtberatungsstellen führen selbst ambulante Therapien durch. Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne schon mal telefonisch über die Voraussetzungen.

Ich muss Therapie machen, sonst droht mit Haft. Könnt ihr mir helfen?

Ja! Wir vermitteln selbstverständlich auch bei einer gerichtlichen Auflage in ambulante und stationäre Therapien. Unsere eigene ambulante Rehabilitation erfüllt alle Auflagen nach §35BtmG und ist vom Bayrischen Justizministerium anerkannt. Auch diese Arbeit unterliegt der strikten Schweigepflicht nach §213 StGB. Unsere Berater*innen für Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit in einer Beratungsstelle verfügen darüber hinaus über das Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsgeheimnisträger nach §53 StPO.