Drogen und Medikamente – Beratung und Hilfe ohne Tabus

Dass Drogenkonsum ein Teil unserer Gesellschaft ist, ist unbestritten. Trotzdem sprechen Konsument*innen oft nicht darüber. Zu groß ist die Angst davor, bestraft oder an den Rand gedrängt zu werden.
Wir bei Condrobs wissen: Nur im offenen Gespräch kann man einander helfen. Darum ist unsere Drogenberatung und Suchthilfe in ganz Bayern auch frei von Vorurteilen, Schubladenken oder Verpflichtungen. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Konsum haben, anonyme und professionelle Hilfe suchen oder ein Leben ohne Sucht starten wollen, sind wir für Sie da.

Wir beraten und helfen kostenlos, unverbindlich und passen uns ganz an Ihre Bedürfnisse an. Einfach schreiben, anrufen oder zu einem Termin vorbeikommen. Alles Weitere erarbeiten wir gemeinsam!

Unsere Beratungsstellen in ganz Bayern

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Die bundesweite Plattform DigiSucht bietet kostenlose Online-Beratung.

Sie beinhaltet Chat-, E-Mail-, Telefon- und Videofunktion.

Alle Mitarbeiter*innen sind Fachkräfte und wurden gezielt geschult.
Sie unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und haben das Zeugnisverweigerungsrecht.

Die Condrobs-Suchtberatungstellen auf DigiSucht finden:

Die häufigsten Fragen & Antworten

Ich hab so viele Probleme im Leben, mir wächst alles über den Kopf. Drogen sind nur eins davon. Wie soll ich das hinbekommen?

Wenden Sie sich an uns, wir bieten Ihnen vielfältige Unterstützung zu legalen und illegalen Drogen, Medikamenten, Glücksspiel und Mediennutzung an. Ein erstes Beratungsgespräch kann auch für Sie der erste Schritt heraus aus der Sucht sein.

Unsere Beratungsgespräche unterliegen der strikten Schweigepflicht nach § 203 StGB, Sie können gerne auch anonym beraten werden. Es entstehen Ihnen keine Kosten.

Muss ich clean sein um Hilfe zu kriegen?

Nein! Wir beraten Sie gerne, vollkommen unabhängig davon, ob Sie gerade Suchtmittel konsumieren oder nicht.

Kann ich den Beratungstermin auch online oder telefonisch machen?

Selbstverständlich bieten wir auch telefonische Beratungsgespräche an. Auch eine Beratung über Videocall ist möglich. Alles unter Einhaltung der strikten Schweigepflicht nach § 203 StGB. Sie können auch anonym bleiben.

Ich komme mit meinen Alltagsaufgaben nicht mehr klar, weil ich so viele Drogen nehme. Was kann ich tun?

Beim Betreuten Einzelwohnen helfen wir nicht nur bei Sucht und Konsum, sondern unterstützen Sie, in allen Aufgaben des Lebens wieder Fuß zu fassen. Gerne dürfen Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

Ich mache mir Gedanken über meinen Alkoholkonsum. Trinke ich zu viel? Wo kann ich Unterstützung finden?

Alkoholkonsum ist in Deutschland weit verbreitet. Unsere Berater*innen bieten Ihnen Unterstützung bei der Reflexion Ihres Konsumverhaltens hinsichtlich Alkohols und anderen Suchtmitteln.

Ich möchte zu Hause substituiert werden, wer kann mir helfen, da ich nicht mehr mobil genug bin?

Wenden Sie sich an uns, die Betreute Einzelwohnen 40 + für ältere Suchtmittelabhängige. Wir kommen gerne auch zu Ihnen nach Hause.

Ich glaube, mein Kind kifft. Was kann ich tun?

Gerne dürfen Sie sich auch als Angehörige*r an uns wenden. Wir beraten alle Angehörigen, Eltern, Partner*innen, Geschwister, Freund*innen.

Unsere Beratungsgespräche unterliegen der strikten Schweigepflicht nach § 203 StGB. Sie können gerne auch anonym beraten werden. Die Beratungsgespräche sind für Sie kostenlos.

Ich mache mir Sorgen um die Bildschirmzeit meines Kindes. Gibt es auch eine Mediensucht?

Sucht ist nicht zwangsläufig auf Substanzkonsum beschränkt. Wir bieten Ihnen auch Beratung in Fragen zur Mediennutzung von Ihnen oder Ihren Angehörigen an.

Ich werde substituiert und konsumiere trotzdem nebenbei. Was kann ich tun?

Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Begleitkonsum zu reduzieren. Unsere psychosoziale Begleitung für Substituierte ist für Sie da. Wenden Sie sich an uns!

Ich finde keine Psychotherapeuten. Immer wenn ich sage, ich konsumiere Drogen, haben sie keinen Termin für mich.

Unsere Suchtberatungsstellen führen selbst ambulante Therapien durch. Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne schon mal telefonisch über die Voraussetzungen.

Ich muss Therapie machen, sonst droht mit Haft. Könnt ihr mir helfen?

Ja! Wir vermitteln selbstverständlich auch bei einer gerichtlichen Auflage in ambulante und stationäre Therapien. Unsere eigene ambulante Rehabilitation erfüllt alle Auflagen nach § 35 BtmG und ist vom Bayerischen Justizministerium anerkannt. Auch diese Arbeit unterliegt der strikten Schweigepflicht nach § 203 StGB. Unsere Berater*innen für Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit in einer Beratungsstelle verfügen darüber hinaus über das Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsgeheimnisträger nach § 53 StPO.

Gibt es auch Angebote für Menschen, die süchtig nach Glücksspielen sind?

Ja! Wir beraten Sie auch bezüglich verschiedener Glücksspielarten, wie Automatenspiele, Sportwetten, Online-Kasinospiele oder Lotterien.

Ich spreche nicht gut deutsch, kann ich trotzdem beraten werden?

Ja! Wir arbeiten zusammen mit dem Dolmetscherdienst des Transkulturellen Zentrums. So können wir Sie in fast jeder Sprache beraten.