Offener Brief

3. Juli 2020

Gewaltschutz in Unterkünften

München, 3. Juli 2020 – Das Münchner Aktionsbündnis für geflüchtete Frauen* hat 2019 eine ausführliche Umfrage zu Schutzvorkehrungen in allen bayerischen Unterkünften vorgenommen und die Ergebnisse ausgewertet. Daraus ist dieser offene Brief entstanden, der nun versendet wurde.

Auswertung der Erhebung zur Lebenssituation von geflüchteten Frauen in Bezug auf Schutzstandards in bayerischen Unterkünften und Ankerzentren.

Sehr geehrter Herr Bundesminister Seehofer,
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Söder,
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin Aigner,
Sehr geehrter Herr Staatsminister Herrmann,
Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin Els,
Sehr geehrter Herr Regierungsvizepräsident Jonas,
Sehr geehrte Frau Abgeordnete des bayerischen Landtags,
Sehr geehrter Herr Abgeordneter des bayerischen Landtags,

Mit dem klaren Bekenntnis der Bundesregierung zur Umsetzung der Istanbul Konvention ist eine Rechtsgrundlage zur Etablierung von Gewaltschutz in Unterkünften für Asylsuchende geschaffen worden – und ist damit eine wesentliche Erweiterung der EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU für besonders schutzbedürftige Personen.

Wir begrüßen, dass die bayerische Staatsregierung eigene Stellen für Gewaltschutzkoordinator*innen geschaffen hat, ebenso wie die Erstellung eines bayerischen Gewaltschutzkonzeptes. Dies ist aus unserer Sicht nur ein Anfang. In jeder einzelnen Unterkunft für Geflüchtete ist aus unserer Perspektive eine Gewaltschutzkoordinator*innen oder eine effektive Strategie, mit welcher der Schutz vor Gewalt umgesetzt wird, notwendig.

Gewaltschutz in Unterkünften hat für geflüchtete Frauen eine große Bedeutung: Sie sind oft vor, während und nach der Flucht von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen!
Mit der Einschränkung bzw. Minimierung von direkten Kontakten aufgrund der Corona-Pandemie, wird die Hürde mit einer Vertrauensperson, professionellen Berater*in und häufig zusätzlich notwendigen Dolmetscher*in in Kontakt zu gehen, für Asylsuchende allgemein und für betroffene Frauen im Besonderen, drastisch erhöht. Es ist uns an dieser Stelle besonders wichtig darauf hinzuweisen, dass die erhöhten Risiken, wie sie in gewaltvollen Familien für Frauen und Kinder bestehen und anerkannt werden, für Frauen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, um ein Vielfaches höher sind. Zudem kann hier die Gewalt neben dem eigenen Partner auch von anderen Mitbewohnern oder Security ausgehen.

Hinzu kommt, dass die Belegungsdichte und die baulichen Standards der zentralen Unterkünfte die Umsetzung der Abstandsregelungen und Hygienevorschriften, wie sie für Einrichtungen gefordert werden so gut wie nicht möglich sind und zu eklatanten Zuständen führen.

Das Münchner Aktionsbündnis für geflüchtete Frauen, ein Bündnis von 20 sozialen Trägern,
setzt sich seit dem Jahr 2015 für die Rechte von geflüchteten Frauen sowie für die Verbesserung deren Lebenssituation ein.

Um die Rahmenbedingungen für diese Lebenssituation in bayerischen Unterkünften zu erfassen, wurde innerhalb des Münchner Aktionsbündnisses für geflüchtete Frauen ein Fragebogen erstellt und im Zeitraum von Januar 2019 bis ca. April 2019 an bayerische Unterkünfte wie auch Ankerzentren verschickt.

Ziel war es, zu einer qualifizierten Einschätzung der Lebenssituationen von geflüchteten Frauen in Bezug auf u.a. Gewaltschutz, vorhandene Schutzstandards und weitere schutzbezogene Maßnahmen zu gelangen. Abgefragt wurden Schutzkonzepte, standardisierte Vorgehensweisen, Qualifikation des Personals sowie räumliche Bedingungen in den unterschiedlichen Unterkünften.

Der Aufbau des Fragebogens orientiert sich an den Mindeststandards der Bundesinitiative des BMFJSF und UNICEF, um den Stand und die Umsetzung der bisher geschalteten Maßnahmen in Unterkünften zu erfassen.

Eine Bewertung zu den Ergebnissen wird im Folgenden vorgenommen.

An dem anonymisierten Online-Fragebogen haben 55 Mitarbeitende der befragten Unterkünfte teilgenommen und durch die Beantwortung der Fragen einen Eindruck Gemeinschaftsunterkünften gegeben, die insgesamt eine Gesamtkapazität von mindestens 6000 Plätzen umfassen. Ein Großteil dieser Unterkünfte hat weder ein Gewaltschutzkonzept, eine Frauenbeauftragte noch ein Beschwerdemanagement. Dies bedeutet, dass Frauen ständig Gefahr laufen im Falle einer akuten oder drohenden Gewaltsituation keine ausreichende Unterstützung zu erhalten. Ohne präventive Maßnahmen besteht zudem die Gefahr, dass Frauen weitere Gewalt erleben. Ebenso sind viele bauliche und strukturelle Bedingungen nicht geeignet Frauen effektiv vor (weiterer) Gewalt zu schützen.

  • 80% der teilgenommenen Befragten haben Gewaltvorfälle in ihren Unterkünften angegeben!
  • Nur 18% – das sind weniger als ein Fünftel der Unterkünfte – haben ein (Gewalt-) Schutzkonzept, wovon ein Teil der Unterkünfte unter Schutzkonzept ein Brandschutzkonzept versteht.
  • 70% der Unterkünfte ohne Schutzkonzept haben sich nicht zur Erfassung von vulnerablen Gruppen geäußert. Im Gegenzug dazu äußern sich 85% der Unterkünfte mit Schutzkonzept vulnerablen Gruppen.
  • 37% der Unterkünfte nennen das Vorhandensein einer Frauenbeauftragten – allerdings ist die Wirksamkeit dieser Frauenbeauftragten bei einem Personalschlüssel von durchschnittlich 1:130 äußerst fragwürdig.
  • 63% der Unterkünfte haben keine speziellen Wohneinheiten für Frauen.
  • 60% geben an kein Beschwerdemanagement innerhalb der Unterkunft zu haben.
  • 86% haben keine oder nur teilweise Hinweise auf externe Beratungsstellen an vertraulichen Plätzen (z.B. Hinweis auf Frauennotruf in Damentoilette).
  • Nur 29% haben ein standardisiertes Vorgehen bei Gewaltvorfällen.

Diese Zahlen machen deutlich, dass ein großer Handlungsbedarf bei der Umsetzung eines effektiven Gewaltschutzes für Frauen in Unterkünften besteht. Darüber hinaus lassen sich aus den Ergebnissen Hinweise für die Bedeutung der aktuellen Einschränkungen auf eine zusätzliche Verschärfung der Lebensbedingungen von Frauen in Unterkünften ableiten.

Deshalb fordern wir mit größtem Nachdruck

  • die rechtsverbindliche Umsetzung der Mindeststandards der Bundesinitiative für alle Unterkünfte.
  • eine kontinuierliche transparente Evaluation der Umsetzung und Einhaltung der Mindeststandards in den unterschiedlichen Einrichtungen durch die bayerische Staatsregierung gemäß Mindeststandards der Bundesinitiative des BMFJSF* und UNICEF.
  • eine Prüfung der Mindeststandards VOR Eröffnung einer neuen Unterkunft und Vergabe von Aufträgen.
  • Schulungen der Verwaltung und Security zu besonders schutzbedürftigen Personengruppen, Deeskalation und Menschen mit Fluchterfahrung.
  • eine bessere Personalausstattung für ortsnahe psychosoziale Dienste: Die Unterstützung von psychosozialen oder psychiatrischen Zentren kann kaum genutzt werden, da deren Ressourcen nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken. Laut Aussagen aus dem Fragebogen war die Unterstützung in Fällen, in denen tatsächlich eine kontinuierliche Anbindung erfolgt ist, sehr hilfreich.
  • Wir fordern zugängliche und transparente Daten: eine gendersensible Statistik, wieviel geflüchtete Frauen und Mädchen in Bayern leben und wie viele davon in bayerischen Unterkünften.
  • Eine bessere Personalausstattung der Asylsozialdienste.
  • Schutzräume für vulnerable Gruppen (u.a. LGBTIQ, Frauen) und Erhaltung bestehender bzw. Wiederherstellung von Schutzräumen für vulnerable Gruppen.

Grundsätzlich fordern wir die Schließung von gewaltfördernden Massenunterkünften!

Den offenen Brief als PDF herunterladen

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