Gesundheitsrisiko Alkohol
Der Jugendschutz (oder auch Kinderschutz) dient dazu, junge Menschen vor schädlichen Einflüssen zu beschützen. Diese Einflüsse können beispielsweise aus unangebrachten Filmen oder Spielen, aber auch aus dem Konsum von Alkohol oder Zigaretten oder dem Aufenthalt in Gaststätten bestehen.
Für Kinder und Jugendliche kann Alkoholkonsum und vermeintlicher „Spaß“ sehr schnell zum Problem werden!
Wussten Sie, dass…
… Gehirnzellen unwiederbringlich absterben? Das Gehirn ist erst im Alter von 17 bis 18 Jahren ausgereift. Alkohol bremst das Wachstum und zerstört Gehirnzellen. Anders als beim Erwachsenen regenerieren sie sich nicht.
… Flatrate-Trinken tödlich enden kann? Schneller Konsum von viel Alkohol kann das Hirnzentrum lähmen. Der Reflex der selbstständigen Atmung setzt aus und der*die Jugendliche erstickt. Weitere Gefahr: Während die Leber mit dem Abbau des Alkohols beschäftigt ist, setzt sie keine Glukose frei. Die Unterzuckerung kann Bewusstlosigkeit, epileptische Anfälle und schwere Hirnschäden zur Folge haben oder einen tödlichen Schock auslösen.
… Teenager viel schneller betrunken sind? Sie verfügen über weniger Körperfett und geringeres Blutvolumen als Erwachsene. Weil Gehirn und Leber noch wachsen, reagieren sie empfindlicher und bauen Alkohol langsamer ab. Die Grenzen zwischen angeheitert, betrunken und alkoholvergiftet können bei einem halben Glas liegen!
… durch Alkohol Risikobereitschaft und Kontrollverlust steigen? Viele unterschätzen die drohende Unfallgefahr. Wer zu Aggressionen neigt, rastet schneller aus und hat sich nicht mehr unter Kontrolle. Auch Prügeleien und heftige Streitereien, oft mit strafrechtlichen Folgen für die Beteiligten, sind vorprogrammiert.
… das Gehirn auf Sucht programmiert wird? Wenn regelmäßiges Kampftrinken zum Sport am Wochenende wird, besteht die Gefahr, abhängig zu werden. Besonders dramatisch: Das Gehirn baut schon in jungen Jahren ein Suchtgedächtnis auf.
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Die Kindererziehung liegt in erster Linie in der Hand der Eltern. Der Kinder- und Jugendschutz bildet den gesetzlichen Rahmen, an den sich Erziehungsberechtigte, aber nicht nur, halten müssen.
Als Erziehende, als betreuendes Personal wie auch als Organisator*innen von Veranstaltungen können und müssen wir nicht immer „perfekt“ sein, aber wir sollten das eigene Verhalten kritisch hinterfragen und uns ernsthaft bemühen. Dafür hat Condrobs in Zusammenarbeit mit der kommunalen Jugendarbeit, dem gesetzlichen Jugendschutz und der AOK eine Broschüre mit den wichtigsten Informationen für die Durchführung und Organisation von Veranstaltungen erstellt (PDF).
In der Broschüre, findet Ihr z. B. eine To-Do-Liste für Veranstalter*innen:
- Wir haben unser Getränkeangebot angepasst: Es gibt günstige antialkoholische Alternativen
- Es gibt ein Belohnungsprojekt für den*die Fahrer*in (z.B. Preisnachlass bei antialkoholischen Getränken)
- Wir sind uns einig, keinen Alkohol an Betrunkene auszugeben
- Bei betrunkenen Gästen werden entsprechende Maßnahmen ergriffen
- Es gibt Alternativen zum Trinken (Dart, Kicker o.ä.)
- Wir sind umfassend über Erste Hilfe informiert und haben ein Notfallmanagement