Neuer Staatsvertrag liberalisiert Online-Glücksspiel
Das Glücksspielwesen in Deutschland wird neu reguliert. Ein Staatsvertrag dazu wurde von Ministerpräsident*innen unterzeichnet. Drastische Mängel im Vertrag gefährden den Schutz vor Spielsucht.
München, 13.03.2020 – Ein Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüNeuRStV) wurde gestern, am 12.03.2020, von Ministerpräsident*innen in Berlin unterzeichnet. Als Reaktion auf illegale Wettportale soll nach diesem Online-Glücksspiel in Zukunft legalisiert werden – ein Gewinn für Glücksspielkonzerne. Während der Vertrag in einigen Teilen sinnvolle Maßnahmen zum Spielerschutz plant, wies eine breite Koalition aus Forschung, Prävention und Behandlung sowie Public Health unter Koordination des Fachbeirates Glücksspielsucht zuvor in einem offenen Brief auf zahlreiche Mängel in der Entstehung und Umsetzung der Neuregulierung hin.
Kritisiert wird unter anderem eine Obergrenze von € 1.000,–Gesamtverlust im Monat für Online-Spieler*innen. Diese ist für Menschen mit Suchtgefährdung und Personen bzw. Familien mit geringem Einkommen zu hoch eingestuft. Ebenso bestehen Mängel in der Regulierung von Werbung für Glücksspielangebote sowie zu kurz kalkulierte Spieler*innensperren für hochgefährdete Glücksspielende.
Condrobs e.V., ein sozialer Hilfeträger in Bayern mit Schwerpunkt Suchthilfe, war Mitunterzeichner des offenen Briefs. Entsprechend besorgt sieht der Verein die Entscheidung der Ministerpräsident*innen: „Das ist ein schlechter Tag für Menschen mit Glücksspielsucht. Durch die Erlaubniserteilung des Online-Glücksspiels entstehen weitere Gefahren für Betroffene und ihre Familien,“ meint die Geschäftsführende Vorsitzende Eva Egartner.
Landesparlamente sollen den Staatsvertrag nun noch ratifizieren, bevor er im Juli 2021 in Kraft tritt. Auch für die Zukunft fordert Condrobs: Schutz für Spieler*innen muss immer vor wirtschaftlichen Interessen stehen. Ein erster Schritt in die richtige Richtung für das Bayrische Parlament wäre, den vorliegenden Vertrag nicht zu ratifizieren.
Zur Pressemitteilung des Fachbeirats Glücksspielsucht zum offenen Brief