Die Landeshauptstadt München verstetigt die Clearingstelle Gesundheit

20. Oktober 2022

Der Sozialausschuss hat heute beschlossen, die Clearingstelle für Menschen ohne Krankenversicherung auf Dauer einzurichten, nachdem sie sich in der dreijährigen Projektphase als voller Erfolg erwiesen hat. In dieser Zeit gelang es, über 50% der abgeschlossenen Fälle wieder in die Regelversorgung (GKV, PKV, Sozialsysteme) zu (re)integrieren.

Menschen ohne Krankenversicherung oder mit ungeklärtem Versicherungsstatus können sich also auch in Zukunft bei Condrobs in der Konradstraße 2 beraten lassen, wie der Zugang zu einer gesundheitlichen Regelversorgung sichergestellt werden kann. Das Projekt geht auf eine Initiative des Sozialreferats und des Referats für Gesundheit und Umwelt zurück. Der soziale Hilfeträger Condrobs e. V. betreibt die Clearingstelle, finanziert durch das Sozialreferat der Stadt München.

Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Es ist wichtig, dass in unserer Stadt Menschen, die sich in einer gesundheitlichen Notlage befinden und keinen Versicherungsschutz haben, nicht ihrem Schicksal überlassen werden. Es ist für die Betroffenen ein großer Schritt nach vorne, dass sie sich in der Clearingstelle beraten lassen können und damit dann auch eine medizinische Behandlung bekommen.“

Bürgermeisterin Dietl: „Die Problematik der Menschen ohne Krankenversicherung ist seit Jahren, gerade in Hinblick auf das Thema EU-Zuwanderung, in vielen Kommunen, wie auch in München, ein wichtiges Thema.“

Schätzungen zufolge haben rund 2.000 Menschen in der Landeshauptstadt keine Krankenversicherung. Arbeitssuchende EU-Bürger*innen ohne Anspruch auf Sozialleistungen sind dabei die größte Gruppe. Doch auch deutsche Staatsbürger*innen und Menschen aus Drittstaaten – oft mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus – sind betroffen. Viele von ihnen gehen aus Sorge vor hohen Kosten bei gesundheitlichen Problemen nicht zum Arzt oder verzichten auf die Impfung ihrer Kinder.

In der Clearingstelle bietet ein Team aus pädagogischer Betreuung und Fachangestellten betroffenen Personen Beratung und Vermittlung an, um für jeden Einzelnen eine Lösung auf Gesundheitsleistungen zu ermöglichen.

Menschen, die nicht ins Krankenversicherungssystem integriert werden können, sind nicht von medizinischer Versorgung ausgeschlossen. Die Landeshauptstadt München hat für solche Fälle daher auch den Gesundheitsfonds über jährlich 500.000 Euro auf Dauer eingerichtet. Zugang zum Gesundheitsfond haben deutsche Staatsbürger*innen, EU-Bürger*innen und Menschen mit geklärtem und ungeklärtem Aufenthaltsstatus aus Drittstaaten. Voraussetzungen dafür ist, dass die Clearingstelle eingebunden ist, die Notwendigkeit der Behandlung medizinisch festgestellt wurde, keine alternativen Finanzierungsmöglichkeiten bestehen und der Lebensmittelpunkt in München liegt.

Beratungen in der Clearingstelle finden nur nach Terminabsprache statt. Weitere Informationen sind unter www.condrobs.de/einrichtungen/clearingstelle nachzulesen.

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