Absage des Freistaats an Drogenkonsumraum in München

23. April 2021

Ein Schlag gegen die gemeinsame EU-Drogenstrategie

München, 23. April 2021 Condrobs e.V., Träger sozialer Hilfsangebote für suchtkranke Menschen, ist entsetzt über die Absage der bayerischen Staatsregierung an die Landeshauptstadt München, nach jahrelangen Versuchen der Stadt, eine Drogenambulanz, also einen Konsumraum in der Stadt einzurichten. Wie die Stadt bekannt gab, habe die Staatsregierung in einem Brief an den Oberbürgermeister Dieter Reiter das Modellprojekt für eine Drogenambulanz in München abgelehnt. Der OB zeigte sich „sehr enttäuscht, dass der Freistaat sich gegen eine Rechtsverordnung sperrt, die uns die Bereitstellung von Drogenkonsumräumen erlauben würde“, wie die Süddeutsche Zeitung vom 22.04.2021 meldet. Der Freistaat verkenne die besonderen Herausforderungen in den Großstädten, wo es neben der Hilfe auch gelte, die Stadtgesellschaft etwa vor herumliegenden Spritzen zu schützen, so der OB. In 17 Städten in acht Bundesländern seien positive Effekte zu beobachten. Auch Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek bezeichnete die Absage des Freistaats als „schweren Rückschlag“.
Der harte Kurs der bayerischen Staatsregierung missachtet auf ganzer Linie die neue gemeinsame EU-Drogenstrategie, die der Rat der Europäischen Union im Januar dieses Jahres beschlossen hat: Sie legt einen deutlicheren Fokus auf Prävention, Behandlung und Schadensminderung. „Denn die Polizei allein kann Drogenprobleme nicht lösen“, erläuterte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU) die Zielrichtung der Strategie. Neben der Bekämpfung des milliardenschweren Drogenmarktes wollen die 27 EU-Mitgliedstaaten auch in der Schadensbegrenzung (Harm Reduction) kooperieren, konkret durch Drogenkonsumräume, Substitution und Spritzeintauschprogramme.
Die bayerische Staatsregierung kann und muss die Weichen stellen, damit auch in Bayern die Eckpunkte der EU-Drogenstrategie umgesetzt werden können! Eine Verordnung für die Einrichtung von Drogenkonsumräumen in Bayern würde endlich die rechtliche Grundlage nach dem Betäubungsmittelgesetz (§ 10 BtMG) schaffen. Drogenkonsumräume sind eine der anerkannten Stützen einer Drogenpolitik, die nicht nur Menschenleben rettet, sondern auch einen hohen gesellschaftlichen Nutzen hat. Bundesweite Erfahrungen belegen, dass eine Etablierung von Drogenkonsumräumen, in denen illegale Drogen unter Aufsicht von geschultem Personal konsumiert werden können, nicht nur den öffentlichen Raum entlasten und Drogen gebrauchenden Menschen einen ersten Schritt in das Hilfesystem ermöglichen, sondern vor allem eines schaffen kann: Menschenleben zu retten. Wir fordern die Bayerische Staatsregierung deshalb auf, ihre Ablehnung zu überdenken und der Stadt München zu ermöglichen, eine Drogenambulanz mit angegliedertem Konsumraum zu eröffnen.

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