Kampagnenbündnis fordert: Keine Übermittlungspflicht bei Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus im Gesundheitswesen
Recht auf Gesundheitsversorgung
Missstand beseitigen
Zugang gewährleisten
Die Bundesregierung hat sich in verbindlichen internationalen Menschenrechtsverträgen verpflichtet, allen Menschen in Deutschland Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung zu gewährleisten – unabhängig von Einkommen, Herkunft und Aufenthaltsstatus. 2018 hat der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte die deutsche Politik aufgefordert, das Aufenthaltsgesetz zu ändern, damit auch Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen können.
Seit einem Jahr hilft die Clearingstelle Gesundheitvon Condrobs Menschen ohne Krankenversicherung. Das sagt die Einrichtung zum §87:„Die Angst, dass persönliche Daten an die Ausländerbehörde weitergegeben werden, ist eine große Belastung für Menschen, die sich ohnehin schon in sehr schwierigen Lebenslagen befinden.Die Abschaffung der Übermittlungspflicht nimmt zumindest eine Sorge und eröffnet Möglichkeiten medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen.“