Weitere Maßnahmen notwendig

12. Juli 2021

Forderungen zum Antrag „Geschlechtergleichstellung als eine zentrale globale Herausforderung“ der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der SPD

Die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der SPD haben einen Antrag [1] eingereicht, der die „Geschlechtergleichstellung als eine zentrale globale Herausforderung“ zum Thema hat. Darin wird betont, dass „in den vergangenen 25 Jahren wichtige Fortschritte im Bereich Gleichstellung erzielt werden konnten. So haben beispielsweise über 130 Länder in den letzten zehn Jahren hunderte gesetzliche Reformen und Regulierungen verabschiedet, die Gleichstellung fördern sollen.“

Antrag nicht ausreichend

Unzweifelhaft konnte in den vergangenen Jahrzehnten diesbezüglich einiges erreicht und verbessert werden. Diese Gleichstellungsförderung begrüßt Condrobs ausdrücklich. Sie besitzt einen hohen Stellenwert in der Entwicklung von Gesellschaften und dient stets als ein Gradmesser für die jeweilige Demokratisierung. Ein prägnantes Beispiel ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. So ist die Türkei aus der sogenannten „Istanbul-Konvention“, ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag, der verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen* und häusliche Gewalt geschafft hat, im März 2021 als erstes Land ausgetreten, ohne für diese Entscheidung Gründe zu nennen.

Trotz der guten Absicht dieses Antrags der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU sowie der SPD, schätzt Condrobs ihn als nicht ausreichend ein.

Herstellung von Geschlechterparität

So heißt es in dem Antrag: „Trotz dieser Fortschritte schätzt das Weltwirtschaftsforum (WEF), dass es bei gleichbleibenden politischen Anstrengungen noch knapp 100 Jahre dauern würde, bis weltweit Gleichstellung erreicht wird. Im Bereich „wirtschaftliche Teilhabe und Möglichkeiten“ rechnet das WEF bei gleichbleibenden Fortschritten aufgrund langsamer Reformprozesse in den vergangenen Jahren sogar erst in 257 Jahren mit vollständiger Gleichstellung. Konkret bedeutet das, dass Frauen verstärkt und effizient bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützt werden müssen.“

Condrobs fordert zusätzlich, nicht nur Frauen* in der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu fördern, sondern sich das Ziel zu setzen, eine Geschlechterparität in einflussreichen Positionen herzustellen. Einzig wenn es eine ausgeglichene Zusammensetzung der Schlüssel- und Führungspositionen in der Politik, Wirtschaft, Forschung, Lehre usw. gibt, kann es gelingen, Gleichstellungsthemen konsequent in Entscheidungsprozesse einfließen zu lassen.

Erweiterung des Geschlechterbegriffs

Besonders verknappend und zu kurz gegriffen ist der Antrag vor allem wegen der rein binären Sichtweise auf Geschlechter und Geschlechtergleichstellung. Transidente und intergeschlechtliche Menschen sind exkludiert und kein expliziter Teil der Gleichstellungsforderung. Im Jahr 2021, in einer freien, liberalen, demokratischen Gesellschaft ist dieser antiquierte Geschlechterbegriff überholt und problematisch. Deswegen fordert Condrobs die Änderung weg von einem binären hin zu einem der Realität angemessenen, vielfältigen Genderbegriff. Damit einhergehend ist die Forderung, Gleichstellung für alle (!) Menschen, unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität, zu fördern.

Weitere Maßnahmen notwendig

Darüber hinaus fehlen in dem Antrag etliche wichtige Punkte, die zum Teil als Wahlprüfsteine für die Bundestagswahl 2021 von Condrobs eingereicht wurden. Dazu gehören u.a. die dringend notwendige Verbesserung des Schutzes von Frauen* in Aufnahme- bzw. ANKER-Zentren sowie Reformen der Frauenhäuser. Weitere dringliche Forderungen finden sich in unserem Positionspapier Gewalt gegen Frauen*:

  1. Gewalt als System erkennen und öffentlich machen
  2. Prävention ausbauen – Gewalt verhindern
  3. Opfern helfen, mit Täter*innen arbeiten
  4. Sucht als Folge von Gewalt erkennen

Um eine Gleichstellung von Frauen* zu erreichen, ist es notwendig, ebendiese Forderungen mitaufzunehmen und an deren Umsetzung zu arbeiten.


[1] Drucksache 19/30980, 22.06.2021; https://dserver.bundestag.de/btd/19/309/1930980.pdf

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