Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021

11. Juni 2021

Frauen* und Mädchen benötigen spezifische Unterstützungsangebote und entsprechende Einrichtungen. Und natürlich brauchen Frauen* und Mädchen auch eine Stimme, die sich für ihre Belange auf politischer Ebene einsetzt. Diese Stimme möchte Condrobs ihnen durch unsere Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021 geben.

Die Bandbreite an möglichen Wahlprüfsteinen ist natürlich riesig. Den Fokus hat Condrobs auf drei Themenkomplexe gelegt: Frauenhäuser, Aufnahmestellen/ANKER-Zentren, Schulsozialarbeit und berufsbezogene Jugendhilfe

Unsere Wahlprüfsteine

Der Bedarf an Plätzen in Frauenhäusern ist groß, die Zugangshürden sind für viele jedoch extrem hoch. Asylbewerber*innen haben ebenso kaum die Möglichkeit ein Frauenhaus aufzusuchen, wie Inter*, Trans* und Non-binäre. Gleiches gilt für süchtige und/oder psychisch kranke Frauen*. Schnelle Hilfe benötigen auch Frauen*, die Opfer von familiärer Gewalt sind. In Frauenhäusern ist die Zuständigkeit jedoch klar geregelt: ausschließlich bei Partnergewalt besteht die Option Frauenhaus.

Die resultierenden Folgen dieser Regelungen sind häufig sehr dramatisch. Unser erster Wahlprüfstein lautet deshalb:

Reformen der Frauenhäuser

  • Frauenhäuser dürfen nicht nur Schutzraum für Wenige sein, auch Inter*, Trans* und Non-binäre müssen Zugang bekommen.
  • Asylbewerber*innen müssen ungeachtet ihres Aufenthaltsstatus ein Recht auf einen Frauenhausplatz haben.
  • Frauenhäuser müssen sich spezialisieren und müssen Frauen* mit Sucht- und/oder psychischer Erkrankung mit aufnehmen können.
  • Darüber hinaus darf es nicht Voraussetzung für den Zugang zu einem Frauenhaus sein, dass psychische Erkrankungen bzw. Suchtprobleme bereits behoben sind. Beides ist untrennbar mit der Gewalt verbunden, da Betroffene aufgrund einer Sucht- oder psychischen Erkrankung nicht aus der Gewaltspirale herausfinden können und zugleich die permanent erlittene Gewalt eine Sucht oder eine psychische Erkrankung verstärkt. Betroffene Frauen brauchen zuerst und schnell Schutz, dann können andere Probleme angegangen werden.
  • Zugang zu Frauenhäusern muss auch bei Familien- und nicht nur Partnergewalt gewährt werden.

Gewalt gegen Frauen* in ANKER-Zentren spielt weder in der öffentlichen Wahrnehmung noch im politischen Diskurs eine große Rolle. Dabei ist offensichtlich, dass vorhandene Schutzkonzepte bei weitem nicht ausreichen. Da Betroffenen, wie vorhin beschrieben, nicht die Option Frauenhaus zur Verfügung steht, sind sie Gewalt weitestgehend schutzlos ausgeliefert. Deswegen ist der zweite von Condrobs eingereichte Wahlprüfstein:

Gewaltschutz in Aufnahme- bzw. ANKER-Zentren

  • Politisches Agenda Setting der Gewaltproblematik gegen Frauen* in Aufnahme- bzw. ANKER-Zentren.
  • Umfassenderes, tiefgreifenderes und deutlich ausdifferenziertes Gewaltschutzkonzept in allen Aufnahmestellen und ANKER-Zentren für alle vulnerablen Gruppen.
  • Implementierung einer unabhängigen, ständigen Prüf- bzw. Beschwerdestelle für alle Unterkünfte und ANKER-Zentren.

Bereits bestehende Bildungsungleichheiten haben sich  aufgrund der Covid19-Krise verschärft, die wirtschaftlichen Auswirkungen haben zur Folge, dass Berufseinstiege zunehmend erschwert werden. Besonders Mädchen und junge Frauen, die aufgrund individueller Beeinträchtigungen und sozialer Benachteiligungen  stärker ins Hintertreffen geraten, benötigen niedrigschwellige Zugänge für Unterstützung und Hilfe. Die pandemiebedingt strukturell verursachten Defizite in Bezug auf Schulbildung und Persönlichkeitsentwicklung gehen zu Lasten individueller Kompensationsmöglichkeiten. Hoher  Leistungsdruck, Zukunftsängste und daraus resultierenden dysfunktionale Kompensationsstrategien (z.B. Essstörungen) sind oftmals die Folge. Um Lösungen finden, Probleme identifizieren und Mädchen und jungen Frauen frühzeitig zu unterstützen, fordern wir mit unserem dritten Wahlprüfstein:

Ausbau von Schulsozialarbeit und berufsbezogener Jugendhilfe

  • Schulsozialarbeit muss flächendeckend an allen Schulen sichergestellt werden, um aufkeimende Probleme und unzureichende Kompensationsstrategien bei Mädchen und jungen Frauen möglichst frühzeitig wahrzunehmen und bearbeiten zu können.
  • Ziel des Ausbaus der berufsbezogenen Jugendhilfe ist, Mädchen und junge Frauen zu fördern, Zugänge in eine diverse Berufslandschaft zu schaffen und soziale und individuelle Hürden hierfür abzubauen.
  • Mehr Schulsozialarbeit und berufsbezogene Jugendhilfe eröffnen die Chance, das durch den krisenbedingt noch stärker erschwerten Zugang zu (Aus)bildung und Beruf Mädchen und junge Frauen nicht abgehängt und in prekäre Jobs gedrängt werden.
  • Flächendeckende Schulsozialarbeit befördert Erfahrungen von Selbstwirksamkeit und das Wissen um (Hilfs-)Netzwerke und Zugänge.

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