Bündnis „Drug-Checking in Bayern“ veröffentlicht Positionspapier

12. Februar 2024

Ein Bündnis bayerischer Suchthilfeträger und Verbände, zu dem auch Condrobs gehört, hat ein umfassendes Positionspapier zum Thema Drug-Checking erstellt. Darin wird herausgearbeitet, wie Drug-Checking als wirksames Instrument zur Förderung der Gesundheit eingesetzt werden kann, das dazu dient, Vergiftungen und Überdosierungen durch Substanzen präventiv zu verhindern.

Im Zusammenhang damit plädiert das Bündnis dafür, dass auch in Bayern die zuständige Landesbehörde entsprechende Modellvorhaben gemäß §10b BtMG genehmigt. Es ist an der Zeit für eine neue Suchtmittelpolitik.

Nachfolgend die Drug-Checking-Informationen des Postionspapiers, das als pdf am Ende des Textes nochmal mit allen weiterführenden Links und den Bündnis-Partnern bereitsteht:

1. WAS IST DRUG-CHECKING?

Drug-Checking ist ein Angebot zur chemischen Analyse von illegalen Drogen. Ziel ist es, Vergiftungen und Überdosierungen durch verunreinigte oder hochdosierte Substanzen zu verhindern.

2. WARUM DRUG-CHECKING?

Als Instrument der Gesundheitsförderung fördert es die Selbstreflexion der Konsument*innen mit dem Ziel, schädlichen Gebrauch zu unterlas sen. Für herkömmliche Suchthilfeangebote schwer zugängliche Gruppen werden erreicht und ein Zugang zu präventiven und schadensmindernden Angeboten ermöglicht.

Als Werkzeug der Gesundheits und Sicherheitspolitik ermöglicht es durch Substanzmonitoring schnell auf neue Trends in Drogenmärkten zu reagieren und damit ein Stück weit Kontrolle in einem unübersichtlichen Schwarzmarkt zu gewinnen.

Das System der medizinischen Intensiv- und Notfallversorgung wird entlastet.

3. KANN DRUG-CHECKING RECHTLICH LEGAL IN BAYERN DURCHGEFÜHRT WERDEN?

Mit der Verabschiedung des § 10 b Betäubungsmittelgesetz wurde im Juni 2023 Rechtssicherheit geschaffen, verbunden mit einer Aufforderung: jedes Bundesland kann mit entsprechenden Rechtsverordnungen Modellvorhaben zur Durchführung von Drug-Checking ermöglichen.

4. FÜHRT DRUG-CHECKING ZU MEHR DROGENKONSUM ODER AKZEPTANZ VON ILLEGALEN DROGEN?

Das wurde in mehreren Studien eindeutig mit Nein beantwortet. Das Gegenteil ist der Fall: es führt tendenziell zu einem vorsichtigeren Substanzkonsum, da die Konsument*innen für die Risiken nachhaltig sensibilisiert werden.

Eine aktuelle Studie für das Schweizer Bundesamt für Gesundheit belegt, dass mit Angeboten zum Drug-Checking eine breite Zielgruppe erreicht und mäßigend auf den Konsum von illegalen Drogen eingewirkt wird. Die Experten empfehlen dringend die Ausweitung bestehender Angebote.

5. WO WIRD DRUG-CHECKING BEREITS DURCHGEFÜHRT UND WIE SIND DIE ERFAHRUNGEN?

Neben der Schweiz (Start in den frühen 90er) und den Niederlanden (offizielles Programm DIMS seit 1992) werden in Europa seit den 2000er Jahren auch in Österreich, Belgien, Spanien und Portugal Angebote zum Drug-Checking durchgeführt. In Deutschland gibt es bisher lediglich einzelne Modellprojekte.

Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) empfiehlt den flächendeckenden Ausbau.

6. WIE SOLL DRUG-CHECKING IN BAYERN UMGESETZT WERDEN?

Drug-Checking kann durchgeführt werden in dafür qualifizierten Laboren, indem Proben (z.B. von Suchtberatungsstellen) eingesandt werden, oder durch mobile Labore bei Gelegenheiten an denen illegale Drogen konsumiert werden (z.B. Partys oder Festivals).

Analyseergebnisse werden mit einer Risikoeinschätzung an die Konsument*innen zurückgemeldet verbunden mit Informationen zum Safer-Use, der Empfehlung zum Konsumverzicht und einer Beratung.

Als Bündnis der bayerischen Suchthilfe fordern wir die Staatsregierung auf, Drug-Checking in Bayern zu ermöglichen.

Postitionspapier Bündnis „Drug-Checking in Bayern“ [pdf]

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