Regierung verabschiedet bundesweite Rechtsgrundlage für Drug Checking

26. Juni 2023

Der Bundestag hat kürzlich ein wegweisendes Gesetz zur Freigabe des Drug Checkings verabschiedet, um die Suchtmittelprävention in Deutschland zu stärken. Mit der Entscheidung hat die Regierung die Rechtsgrundlage geschaffen, um die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags bundesweit verwirklichen zu können. In einigen Bundesländern, darunter Bayern, kündigen sich jedoch bereits Widerstände an.

„Ich habe viele Gespräche in Fachkreisen und auf politischer Ebene zum Thema geführt. Ich freue mich sehr, dass der Bundestag jetzt eine Lösung für die Länder beschlossen hat“, so Burkhard Blienert, Bundesbeauftragter für Sucht- und Drogenfragen, zu dem kürzlich erfolgten Beschluss. Kern der Drug-Checking-Modelle seien Aufklärung und Sensibilisierung für Risiken des Drogenkonsums.

Das Drug Checking ermöglicht es Menschen unter strenger Einhaltung der Datenschutzbestimmungen anonym und sicher ihre Substanzen testen lassen, um potenzielle Gesundheitsrisiken zu minimieren. Diese Option könne Leben retten, so Blienert.

Präventiv wirksam

Eine Gesetzesänderung wird von einer breiten Koalition von Expert*innen, darunter Strafverfolgungsbehörden, Gesundheitsexpert*innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Condrobs, unterstützt. Doch wie schon bei der Cannabislegalisierung wird sich in einigen Bundesländern Widerstand breit machen, zum Beispiel in Bayern. Drug Checking sei für die Staatsregierung „keine geeignete Maßnahme der Schadensminderung für Konsumierende illegaler Drogen“, wie das bayerische Gesundheitsministerium mitteilte.

Eindeutige Gesetze notwendig

„Auch in Bayern sollte die Politik nicht länger die Realität ignorieren: Drug Checking reduziert den Drogenkonsum und rettet dadurch Menschenleben. Dieser Beweis wurde in vielen Ländern erbracht. Wir fordern eine klare und eindeutige gesetzliche Entscheidung, um Drug Checking flächendeckend in Deutschland umzusetzen“, so Condrobs-Vorständin Katrin Bahr.

Der Paradigmenwechsel in der deutschen Suchtmittelpolitik, statt ausschließlich auf Strafverfolgung verstärkt auf Prävention und Gesundheitsfürsorge zu setzen, werde in Bayern von der Regierung zu wenig beachtet und umgesetzt.

Kampf für Konsumräume

Für das Drug Checking sprechen die einfache Kontaktaufnahme zu Konsument*innen, die durch das bestehende Präventions- und Hilfesystem bisher kaum erreichbar sind, sowie Verhinderung von Überdosierungen. Diese Argumente gelten gleichermaßen für ein weiteres rotes Tuch der bayerischen Staatsregierung in der Suchtmittelpolitik: Konsumräume. „Es ist aus unserer Sicht seitens der bayerischen Staatsregierung grob fahrlässig, Drogenkonsumräume zu verweigern“, so Bahr. Drug Checking und Konsumräume würden gemeinsam für besonders hohen Schutz von Konsument*innen sorgen.

„Kein Mensch sollte an den Folgen seiner Erkrankung versterben müssen, wenn unser Hilfesystem dies verhindern könnte. Das bayerische Suchthilfesystem ist zum Glück bisher gut aufgestellt, aber nicht ausreichend,“ erläutert Katrin Bahr „Drug Checking und Drogenkonsumräume sind wichtige Schritte, um die Leben vieler Menschen zu retten.“

 

Das Titelfoto zeigt Burkhard Blienert beim Besuch des Münchner Kontaktladen limit (v.l.: Alexander Eberth (Mitgründer von Condrobs e. V. und Aufsichtsratsvorsitzender), Burkhard Blienert, Katrin Bahr und Frederik Kronthaler (Geschäftsführende Vorstände Condrobs e. V.)

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