Der erste Zwischenbericht der Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN) liegt vor. Er zeigt: Die von einem Teil der Politik bzw. Polizei befürchteten negativen Folgen einer Teillegalisierung sind ausgeblieben. Weder unter Erwachsenen noch bei Jugendlichen ist ein sprunghafter Anstieg des Konsums erkennbar. Vielmehr setzt sich ein Trend fort, der bereits seit einigen Jahren zu beobachten ist – der Rückgang des Cannabiskonsums bei Jugendlichen.
Deutlicher Rückgang bei Straftaten
Die Daten deuten zudem auf einen erheblichen Rückgang cannabisbezogener Delikte hin. Durch den Wegfall konsumnaher Straftatbestände ist die Zahl der registrierten Fälle um 60 bis 80 % gesunken. Auch Meldungen an Jugendämter sowie die Inanspruchnahme von Beratungsstellen durch Jugendliche sind rückläufig. „Diese Ergebnisse sind ein Signal, dass die Entkriminalisierung funktioniert“, sagt Katrin Bahr, geschäftsführende Vorständin von Condrobs. „Sie zeigt, dass weniger Strafverfolgung nicht zu mehr Konsum führt – und sie verschafft Suchthilfe und Prävention die Möglichkeit, sich auf die wirklich gefährdeten Gruppen zu konzentrieren.“
Stabile Konsummuster bei Erwachsenen
Besonders bemerkenswert ist, dass auch die bundesweiten Abwasserdaten keinen sprunghaften Anstieg des Konsums nahelegen. Cannabisvergiftungen bei Kindern bleiben laut Bericht äußerst selten. Dies war jedoch bereits vor der Entkriminalisierung der Fall. Gleichzeitig bleibt das Bild bei Erwachsenen stabil: Im Konsumverhalten zeigen sich keine deutlichen Veränderungen.
Schwachstellen bei Anbauvereinigungen
Der fehlende Rückgang des Schwarzmarkts war absehbar: In Bayern gibt es wegen der Blockade der Anbauvereinigungen bislang kaum legale Bezugswege – außer Eigenanbau und medizinischem Cannabis. Die wenigen Anbauvereinigungen, die es bisher nur außerhalb Bayerns gibt, decken unter 0,1 % des Bedarfs ab, nur bis zu 2 % der Konsumierenden sind dort Mitglied. Rund 12–14 % werden über Medizinalcannabis gedeckt, die Abgabe über Apotheken bleibt jedoch blockiert. Solange diese Hürden bestehen, bleibt der Schwarzmarkt dominant. Nötig sind endlich funktionierende Anbauvereinigungen und zusätzliche legale Bezugswege wie Cannabisfachgeschäfte oder die Abgabe über Apotheken.
Suchthilfe braucht mehr Ressourcen
Für Condrobs bedeutet dies, dass das Hilfesystem gestärkt werden muss. „Die Teillegalisierung ist ein Schritt in die richtige Richtung, doch ohne ausreichende Ressourcen für Prävention und Frühintervention bleibt das Gesetz unvollständig“, betont Bahr. „Es braucht verlässliche Strukturen, die Konsumierende niedrigschwellig erreichen und ihnen Hilfe anbieten, bevor Probleme chronisch werden.“
fdr+ fordert mehr aufsuchende Hilfen
Auch der Fachverband Drogen- und Suchthilfe fdr+ zieht eine gemischte Bilanz. „Wenn der Konsum nicht mehr strafbar ist, müssen wir als Hilfesystem mehr aufsuchende Wege finden, um Konsumierende anzusprechen. Dafür braucht es Mittel“, erklärt Eva Egartner, Geschäftsführerin des fdr+.
Regulierung weiterentwickeln
Die Evaluation des KCanG läuft noch bis 2028. Aus Sicht von Condrobs wäre es wünschenswert, wenn die Politik – auch in Bayern – die Umsetzung des Gesetzes konstruktiv unterstützt. So können Schwarzmarktstrukturen reduziert, Präventionsangebote gestärkt und Verbesserungen am Gesetz gezielt umgesetzt werden. Eine kontrollierte Abgabe über Apotheken oder kommerzielle Strukturen könnte hier eine tragende Rolle spielen.