Positionspapier: Integration sichern – Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken

22. Juni 2026

Die aktuelle Fokussierung der Politik auf restriktive Maßnahmen wie die GEAS-Reform, die Konzentration auf eine härtere Umsetzung von Rückführungen, das Auslaufen des Chancen-Aufenthaltsrechts und die Einstellung der durch das Bundesamt für Migration und Flucht finanzierten Sprachkurse gefährden massiv die bereits erzielten und zukünftigen Integrationserfolge von Erwerbstätigen, Auszubildenden und Familien, die in die Bundesrepublik Deutschland zugewandert sind. Zudem bedroht die Zunahme von rassistischen und fremdenfeindlichen Narrativen den sozialen Frieden und Zusammenhalt unserer Gesellschaft.

Condrobs spricht sich vor diesem Hintergrund dafür aus, dass der Schutz und die Integration von Menchen, die nach Deutschland flüchten zentrale Aufgabe von Politik und Gesellschaft sein muss.

Unser Selbstverständnis: Vielfalt, Offenheit und Akzeptanz

Condrobs steht für eine Gesellschaft, in der jeder Mensch unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, geschlechtlicher Identität oder sozialem Status das Recht auf Teilhabe, Solidarität und Hilfe in Notlagen hat. Unsere tägliche Arbeit in der Prävention und unseren sozialen Hilfsangeboten ist getragen von der Überzeugung, dass Vielfalt eine Stärke und Offenheit sowie Akzeptanz die Grundlagen erfolgreicher Hilfsangebote sind.

Wir positionieren uns gegen menschenverachtende, fremdenfeindliche, antidemokratische, antisemitische oder rassistische Einstellungen und Haltungen. Sie widersprechen fundamental unseren Werten und unserem Leitbild und sind mit dem Auftrag und den Zielen unserer Arbeit nicht vereinbar.

1. Erfolgreiche Integration – Was ist notwendig?

Eine gelingende Integration erfordert sowohl notwendige strukturelle Bedingungen als auch die Offenheit der aufnehmenden Gesellschaft. Sie erfordert die Bereitstellung von Perspektiven und Ressourcen, die Menschen, die nach Deutschland geflüchtet bzw. migriert sind, die Möglichkeit geben, sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen und als Teil der Gesellschaft angenommen zu werden.

  • Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt: Um Integration nachhaltig zu gestalten, ist es unerlässlich, Geflüchteten und Migrant*innen den Zugang zu Sprachkursen, Schulbildung und beruflicher Qualifikation zu ermöglichen. Zudem ist die Anerkennung ausländischer Abschlüsse wichtig und notwendig, um die Arbeitsmarktintegration zu fördern. Die Öffnung des Arbeitsmarktes für alle Geflüchteten und Migrant*innen baut soziale Ungleichheit ab und stärkt die Sozialsysteme.
  • Förderung von sozialen Netzwerken und Hilfsangeboten: Erfolgreiche Integration braucht Förderung und Begegnung. Das Fördern von interkulturellen Begegnungen, der Aufbau von sozialen Netzwerken, die schnelle und passgenaue Umsetzung von professionellen Hilfsangeboten und das Engagement vieler ehrenamtlich Tätigen tragen maßgeblich zur Integration von Menschen nicht deutscher Herkunft bei. Hilfeangebote müssen bedarfsgerecht zugeschnitten und abrufbar sein.
  • Integrationsfördernde Unterbringung: Kleinere, dezentrale und sozialraumorientierte Wohneinheiten statt großer Sammelunterkünfte ermöglichen Privatsphäre und fördern Teilhabe, mehr Selbstständigkeit und nachbarschaftliche Begegnung. Die besonderen Bedarfe vulnerabler Gruppen wie Kinder und Jugendliche, Familien, Frauen, Menschen mit Behinderungen, traumatisierte Menschen sowie LGBTIQ*-Personen müssen dabei konsequent berücksichtigt werden.
  • Bildung als Grundrecht: Alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen müssen unmittelbar nach ihrer Ankunft Zugang zu Schule und Bildung erhalten. Bildung ist ein Grundrecht und die zentrale Voraussetzung für Teilhabe und gelingende Integration.
  • Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für alle: Besonders in städtischen Ballungsräumen haben viele Menschen, darunter insbesondere Geflüchtete und Migrant*innen, keinen oder sehr erschwerten Zugang zu bezahlbarem Wohnraum. Zentral ist somit, dass bezahlbarer Wohnraum für ALLE geschaffen wird, um soziale Segregation zu vermeiden und die Chancengleichheit zu fördern.

2. Grundrecht auf Asyl

Condrobs bekennt sich uneingeschränkt zum Grundrecht auf Asyl als fundamentales Menschenrecht und zentrale Errungenschaft unserer Demokratie. Das Grundrecht auf Asyl ist durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die UN-Kinderrechtskonvention geschützt. Wir treten dafür ein, dieses Grundrecht und somit die Rechte auf Schutz und Wohnraum sowie die Würde von Geflüchteten zu wahren.

3. GEAS-Reform und die „Rückkehroffensive“

Die aktuelle EU-Asylreform (GEAS) und die Verstärkung der sogenannten „Rückkehroffensive“ der Bundesregierung betrachten wir mit großer Sorge und sehen darin einen gravierenden Rückschritt in der Asyl- und Migrationspolitik. Die GEAS-Reform führt zu einer erheblichen Verschärfung der Asylverfahren. Das Ziel der „Rückkehroffensive“, alle Schutzsuchenden aus mutmaßlich sicheren Drittstaaten verstärkt in diese oder ihre Herkunftsländer zurückzuführen, unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland und ihrer bisherigen Leistungen, widerspricht dem humanitären Grundgedanken der Asylpolitik und verstärkt die Isolation und Segregation vieler Geflüchteter.

  • Humanitäre Härten: Die Unterbringung von Menschen aus Ländern mit einer Anerkennungsquote unter 20 Prozent in geschlossenen Lagern an den EU-Außengrenzen und eine noch restriktivere Umsetzung von Abschiebungsregelungen verletzen die Rechte von Kindern und anderer vulnerabler Gruppen sowie die Würde aller Schutzsuchenden.
  • Ausweitung „Sicherer Drittstaaten“: Die Lockerung der EU-weiten Kriterien zur Abschiebung – es muss nicht mehr das gesamte Land als sicher gelten, in das abgeschoben wird – erhöht das Risiko von Kettenabschiebungen und zwingt Menschen zurück in unsichere, möglicherweise ihr Leben gefährdende Länder.
  • Der „Solidarität“-Mechanismus: Mit etwa 20.000 Euro pro nicht aufgenommenem Geflüchteten, die u.a. für Grenzschutzprojekte verwendet werden, können sich EU-Länder von der Aufnahme Geflüchteter „freikaufen“. Dies unterminiert die im Grundgesetz garantierten Rechte auf Asyl und Menschenwürde.
  • Behinderung von Integrationsprozessen: Die Verstärkung von Anstrengungen zu Abschiebungen, die auch geflüchtete Menschen betrifft, die gut in die Gesellschaft integriert sind, zerstört Vertrauen und das soziale Gefüge. Die daraus resultierende Angst und psychische Belastung von Geflüchteten und Entwertung von Integrationsleistungen in Betrieben, Nachbarschaften und Hilfesystemen behindern ihren Integrationsprozess.

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete sind mit Eintritt in die Volljährigkeit zunehmend gezwungen, über Erwerbstätigkeit einen Aufenthaltstitel zu erwerben oder zu sichern. Damit haben die oftmals zunächst notwendige Entwicklungsförderung, Spracherwerb und psychische Stabilisierung nicht den nötigen Vorrang. Dies behindert Integrationsprozesse und erschwert eine gelingende Lebensführung.

4. Erforderliche Maßnahmen

Damit Integration weiter gelingt ist, ist die Förderung von gesellschaftlicher Teilhabe weiterhin wichtig und notwendig. Dafür braucht es: 

  • Ausreichende und verlässliche Sprachförderung: Sprachkompetenz ist die Grundlage gesellschaftlicher Teilhabe. Dafür müssen ausreichend Sprachkurse für alle Zielgruppen vorgehalten werden – unabhängig von Aufenthaltsstatus, Herkunftsland oder Wartezeiten im Asylverfahren.
  • Zugang zum Arbeitsmarkt für alle Geflüchteten: Geflüchtete sollen unmittelbar nach ihrer Ankunft eine Arbeitserlaubnis erhalten, unabhängig von der Dauer ihres Asylverfahrens und ihres Status. Die derzeitige Praxis, dass Asylsuchende oft Monate oder sogar Jahre auf eine Arbeitserlaubnis warten müssen, verlängert die Unsicherheit und hemmt die Integration. Arbeit schafft Teilhabe, Unabhängigkeit und soziale Kontakte und stärkt zugleich Wirtschaft, Gemeinwesen und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
  • Vorrang von Integration vor Rückführung: Vor der Einleitung einer Abschiebung muss eine verpflichtende Prüfung erfolgen, ob die betreffende Person bereits als Teil der Gesellschaft integriert ist (Arbeit, Ausbildung, ehrenamtliches Engagement). Erfolgreiche Integration muss rechtlich schwerer wiegen als der formale Aufenthaltsstatus.
  • Förderung von interkultureller Sensibilität: Integration erfordert Offenheit innerhalb der Aufnahmegesellschaft. Diese wird möglich, wenn Begegnungsorte und -möglichkeiten bestehen, in denen Bürger*innen der Aufnahmegesellschaft und Zugewanderte ein gemeinsames Verständnis zu gemeinsamen Werten, zu Demokratie, Menschenrechten, Solidarität und Gleichberechtigung teilen und erarbeiten können.
  • Vorbildfunktion leben: Verantwortliche in Politik und Gesellschaft prägen mit ihrer Haltung und Sprache den gesellschaftlichen Diskurs. Die Gestaltungsmöglichkeiten, die darin liegen, müssen konsequent genutzt werden, um eine plurale Gesellschaft zu erhalten und weiter zu fördern.
  • Sicherung der sozialen Infrastruktur: Die Aufrechterhaltung sozialer Infrastruktur (Kitas, Schulen, soziale Hilfeangebote etc.) ist durch ausreichende Finanzierung sicherzustellen. Eine starke soziale Infrastruktur, die die notwendige Versorgung für ALLE sicherstellt, ermöglicht die Integration vieler und trägt erheblich zur Sicherung des sozialen Friedens bei.

 

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